Bewerbungsverfahren - Beurteilungen
Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 10:42
Hallo zusammen,
ich muss mich heute mit folgender Fragestellung an euch wenden:
Kurz vorab zur Info: ich bin SBV in einer Kommunalverwaltung. Es geht also um den öffentlichen Dienst.
Nun zum Sachverhalt:
Eine Stelle wurde nur extern ausgeschrieben. Auf diese externe Ausschreibung haben sich jedoch auch zwei interne Personen beworben.
Der Arbeitgeber hat nun bei diesen beiden Personen Beurteilungen angefordert. Eine Person ist schwerbehindert und die Beurteilung schließt mit dem Urteil, dass diese Person nicht für höherwertige Aufgaben geeigenet sei.
Meiner Meinung nach, ist es schon komisch, dass man Beurteilungen anfordern darf. Ist ja irgendwie eine Ungleichbehandlung gegenüber den externen Bewerbern, die ja lediglich Arbeitszeugnisse einreichen. Der Arbeitgeber argumentiert damit, dass man ja bereits Erkenntnisse über die Personen habe und man dann auch sämtliche dokumentierte Erkenntnisse in die (Vor-)Auswahlentscheidung einfließen lassen darf.
Aber ich sehe aus meiner Funktion vor allem, dass die schwerbehinderte Person dennoch die Möglichkeit haben muss, am Auswahlgespräch teilzunehmen, egal wie die Beurteilung ausfällt. Ich verstehe § 165 SGB IX so, dass es alleine darauf ankommt, dass es eine externe Ausschreibung war. Sehe ich das richtig?
Ich habe nach ewig langer Suche in verschiedenen Kommentaren und auch im Internet nichts passendes gefunden. Deswegen hoffe ich, dass ich hier eine Antwort finde...
Viele Grüße,
Simone
ich muss mich heute mit folgender Fragestellung an euch wenden:
Kurz vorab zur Info: ich bin SBV in einer Kommunalverwaltung. Es geht also um den öffentlichen Dienst.
Nun zum Sachverhalt:
Eine Stelle wurde nur extern ausgeschrieben. Auf diese externe Ausschreibung haben sich jedoch auch zwei interne Personen beworben.
Der Arbeitgeber hat nun bei diesen beiden Personen Beurteilungen angefordert. Eine Person ist schwerbehindert und die Beurteilung schließt mit dem Urteil, dass diese Person nicht für höherwertige Aufgaben geeigenet sei.
Meiner Meinung nach, ist es schon komisch, dass man Beurteilungen anfordern darf. Ist ja irgendwie eine Ungleichbehandlung gegenüber den externen Bewerbern, die ja lediglich Arbeitszeugnisse einreichen. Der Arbeitgeber argumentiert damit, dass man ja bereits Erkenntnisse über die Personen habe und man dann auch sämtliche dokumentierte Erkenntnisse in die (Vor-)Auswahlentscheidung einfließen lassen darf.
Aber ich sehe aus meiner Funktion vor allem, dass die schwerbehinderte Person dennoch die Möglichkeit haben muss, am Auswahlgespräch teilzunehmen, egal wie die Beurteilung ausfällt. Ich verstehe § 165 SGB IX so, dass es alleine darauf ankommt, dass es eine externe Ausschreibung war. Sehe ich das richtig?
Ich habe nach ewig langer Suche in verschiedenen Kommentaren und auch im Internet nichts passendes gefunden. Deswegen hoffe ich, dass ich hier eine Antwort finde...
Viele Grüße,
Simone