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Teilzeit nach versuchtem vollen Wiedereintritt

Verfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 20:30
von JürgenKosjak
Hallo !

Zu meiner Vorgeschichte :

Feststellung AML im Januar 2016
Behandlung im Klinikum mit Chemoblöcken bis August 2016
Reha von Dezember 2016 bis Februar 2017
Wiedereinstieg in Arbeit im Mai 2017
Rezidiv AML im September 2017 fesgestellt
Stammzellen im Dezember 2017 bekommen
Im August 2019 3 Wochen zur Reha
im Oktober 2019 Wiedereinstieg in Arbeit
Seitdem in Festanstellung in 40 Stunden Woche .
Schwerbehindertenausweis bis 2021 bewilligt (100%)

Jetzt haben wir in diesem halben Jahr festgestellt , das ich nicht mehr zu der Leistung
fähig bin , die ich benötigen würde .
Es fehlt einfach an der Konzentration , die ab Mittag nach ca. 4-5 Stunden merklich nachläßt .
Auch körperlich bin ich leider nicht mehr in der Lage einen vollen Arbeitstag den Stress zu be -
wältigen .

Nun kam mein Arbeitgeber mit dem Vorschlag , die Stunden in Teilzeitarbeit auf 20 Stunden
zu halbieren .

Jetzt meine Frage :

Was habe ich für Möglichkeiten , den damit verbundenen Einkommensverlust zu mildern oder
abzufangen oder was muß ich in dieser Situation überhaupt jetzt tun ?
Einkommensmäßig wäre das sonst nicht zu stemmen .

Zur Info : von April 2018 bis Oktober 2019 habe ich Erwerbsminderungsrente bezogen , die mit
dem Wiederbeginn der vollen Arbeit wieder entzogen wurde .

Re: Teilzeit nach versuchtem vollen Wiedereintritt

Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 08:58
von albarracin_01
Guten Tag,

eine direkte finanzielle Kompensation von behinderungsbedingter Teilzeit gibt es nicht. Die einzige Möglichkeit ist die Beantragung und Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Das ist durchaus möglich bei einer Leistungsminderung wegen physischer und/oder psychischer Erschöpfung.

Re: Teilzeit nach versuchtem vollen Wiedereintritt

Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 09:35
von Spoler
Guten Morgen,

evtl. sollten Sie + auch Ihr Arbeitgeber über die Beantragung / Feststellung einer behinderungsbedingten Minderleistung
nachdenken.
Die behind. Minderleistung muss mindestens 30 % betragen, darf aber dauerhaft nicht über 50 % liegen.

Die Folge: Sie arbeiten z. B. weiterhin 8 Std. täglich im Betrieb, erhalten aber ein entsprechend vermindertes
Arbeitspensum + weiterhin das volle Gehalt.

Ihr Arbeitgeber erhält dafür gewisse Ausgleichsbeträge aus der Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

Das Verfahren ist nicht so ganz einfach zu bewerkstelligen.
Auskünfte erteilen wohl die Integrationsfachdienste.

Ich meine, dass die Minderleistung immer für maximal zwei Jahre bewilligt werden kann.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen, aber so 100 % fit bin ich in dem Thema auch nicht.

Re: Teilzeit nach versuchtem vollen Wiedereintritt

Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 09:47
von svenja.barz
Guten Morgen,

bei der von Ihnen angesprochenen Leistung handelt es sich um die sog. "Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen" gem. § 27 SchwbAV. Arbeitgeber können diese Leistung beantragen, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer aufgrund der anerkannten Behinderung eine wesentlich verminderte Leistung erbringt und/oder personeller Unterstützung bedarf. Näheres können Sie hier nachlesen: https://www.integrationsaemter.de/publi ... index.html

Die Durchführung ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Hilfreich ist sicherlich immer die Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Integrationsfachdienst.

Viele Grüße!