Wann muss AG die Standort SBV bei ausgeschriebenen Arbeitsstellen informieren
Verfasst: Dienstag 2. Juni 2020, 13:54
Hallo wir haben ein Problem! Wir versuchen eine Konzerninklusionsvereinbarung zu machen, habe bis jetzt vieles gut in rechtlich verpackt dem Arbeitgeber vorgelegt. Aber wir haben ein großes Problem, endlich mal Mitarbeiter die mit Schwerbehinderung betroffen sind in Leidensgerechte Arbeitsplätze in unseren Standorten unterbringen zu können. Dazu sollte der AG uns doch recht früh über eine neue Stellen und den ausgeschriebenen Bedingungen informieren. Am besten sollten wir doch immer wissen was für Stellen, gerade ausgeschrieben sind und wir uns gegebenenfalls darum kümmern können, dass die dann auch Behinderungsgerecht sind.
Also di konkrete Frage lautet: 1. FRAGE:Wo steht wann der Arbeitgeber zu was für einem Zeitpunkt über eine ausgeschriebene Arbeitsstelle informieren muss (wenn es geht mit Gestzestext)? 2.FRAGE:Wie können wir und was können wir tun um unsere Schwerbehinderten Mitarbeiter dann auch innerhalb des Betriebes mit einem leidensgerechten Arbeitsplatz ausstatten zu können! Ich würde mich über Rückantwort freuen. Und wir als KSBV werden uns dann Mühe geben, so etwas in unserer Inklusionsvereinbarung nieder zu schreiben. Denn nur weil der Arbeitgeber keine Lust hat ,lang gediente und mit dem Betrieb verbundene Arbeitnehmer, weil sie nicht mehr funktionieren wie die Vorgesetzten es wollen, entsprechen ihrer Behinderung ( die oft noch bei der Arbeit in dem Betrieb entstanden sein kann ) weiter für sich arbeiten zu lassen, kann nicht der Lösungsmöglichkeiten einer gute SBV sein. Also nochmals Danke für Antworten.
Also di konkrete Frage lautet: 1. FRAGE:Wo steht wann der Arbeitgeber zu was für einem Zeitpunkt über eine ausgeschriebene Arbeitsstelle informieren muss (wenn es geht mit Gestzestext)? 2.FRAGE:Wie können wir und was können wir tun um unsere Schwerbehinderten Mitarbeiter dann auch innerhalb des Betriebes mit einem leidensgerechten Arbeitsplatz ausstatten zu können! Ich würde mich über Rückantwort freuen. Und wir als KSBV werden uns dann Mühe geben, so etwas in unserer Inklusionsvereinbarung nieder zu schreiben. Denn nur weil der Arbeitgeber keine Lust hat ,lang gediente und mit dem Betrieb verbundene Arbeitnehmer, weil sie nicht mehr funktionieren wie die Vorgesetzten es wollen, entsprechen ihrer Behinderung ( die oft noch bei der Arbeit in dem Betrieb entstanden sein kann ) weiter für sich arbeiten zu lassen, kann nicht der Lösungsmöglichkeiten einer gute SBV sein. Also nochmals Danke für Antworten.