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Antragsrecht der SBV - bauliche Veränderungen -

Verfasst: Montag 25. Mai 2020, 11:37
von Spoler
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Antragsrecht der Schwerbehindertenvertretung.

Der Nachtbriefkasten eines Gerichts (hier können z. B. nach Dienstschluss eilige Briefe eingeworfen werden)
ist z. B. für einen Rollstuhlfahrer nicht erreichbar (der Rollstuhlfahrer müsste sich quasi aus seinem Rollstuhl fallen
lassen, um sich dann ca. 15 Treppenstufen zu dem Nachtbriefkasten hochrobben zu müssen).
Jetzt habe ich als zuständige Schwerbehindertenvertretung den Antrag gestellt, einen barrierefreien Nachtbriefkasten zu
errichten/zu beschaffen.
Der Antrag wurde verwaltungsmäßig mit der Begründung abgelehnt, dass es ein solches Antragsrecht der SBV auf
bauliche Veränderungen nicht geben würde. Die SBV würde die Mitarbeiter des "Betriebes" vertreten, aber nicht alle
Schwerbehinderten außerhalb des Betriebes, für die sich insofern wohl ein Nutzen aus der Errichtung eines
barrierefreien Nachtbriefkasten ergeben würde.
Bevor ich da weiter nachhake, würde mich die Meinung dazu interessieren, ob es tatsächlich kein Recht der
Schwerbehindertenvertretung auf Errichtung von baulichen Verbänderungen gibt, die jetzt nicht direkt den
betrieblichen Schwerbehinderten von Nutzen sind, sondern mehr den "auswärtigen" Schwerbehinderten.
Vllt. könnte ja auch noch eine Fundstelle für eine entsprechende Meinung mitgeliefert werden.
Vielen Dank für die Mühe.
MfG
Vinzenz Krieger

Re: Antragsrecht der SBV - bauliche Veränderungen -

Verfasst: Dienstag 26. Mai 2020, 09:11
von albarracin_01
Hallo,

der AG hat aus meiner Sicht Recht. Die Aufgaben der SBV beziehen sich allein auf "Beschäftigte", zu denen auch Bewerber gehören. Darüber hinaus gibt es kein wie auch immer geartetes Mandat der SBV - insbesondere nicht in Bezug auf "Kunden":

Allerdings kann in diesem Fall der Dienstherr durchaus auf seine Pflichten aus dem BGG bzw. der damit zusammenhängenden jeweiligen Landesgesetze hingewiesen werden.

Re: Antragsrecht der SBV - bauliche Veränderungen -

Verfasst: Dienstag 26. Mai 2020, 10:05
von Spoler
Vielen Dank für die Antwort.

Ein Kollege hatte mich noch auf § 59 LBauO NRW hingewiesen.

Danach ist da wohl als betriebliche SBV nichts zu machen.

Der Anblick dieses Nachtbriefkastens ärgert mich aber dennoch :(

Re: Antragsrecht der SBV - bauliche Veränderungen -

Verfasst: Dienstag 26. Mai 2020, 10:30
von Ulrich.Römer
Für solche Fälle sind die Behindertenbeauftragte der Länder die richtigen Ansprechpartner. Hier sind die Kontaktdaten
Das Gericht wird doch hoffentlich nicht warten, bis ein Rolli-Fahrer klagt :evil: