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Widerspruch bei Ablehnung Gleichstellungsantrag

Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 10:50
von SBVKaLi
Hallo zusammen, ich habe da ein kleines Problem, das ich momentan alleine nicht lösen kann. Ich habe für 2 Kolleginnen Anträge auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt. Beide Kolleginnen haben natürlich einen GdB, bei beiden Kolleginnen wurden in Abstimmung mit PR und Arbeitgeber die Anträge mit Gefährdung des Arbeitsplatzes begründet. In meiner "Amtszeit" hatte ich etliche Anträge gestellt, die alle bewilligt wurden.
Jetzt plötzlich scheint ein Mitarbeiter der Agentur der Meinung zu sein, grundsätzlich die Anträge entweder abzulehnen oder sie zu hinterfragen.
Ich habe konkret begründet, dass trotz des Kündigungsschutzes des § 34 TVöD ein erhöhter Kündigungsschutz nach §§ 168 bis 175 SGB IX erforderlich ist, um eine Gefährdung der Arbeitsplätze auszuschließen.

Bisher hatte ich keine Probleme mit der Agentur, nur dieser eine Kollege macht Stress. Will Nachweise über eventuelle Abmahnungen haben, sieht keine Veranlassung einer Gleichstellung.

Habt ihr Tipps? Kennt ihr solche Situationen?

Ich habe mir die Vertretungsvollmachten der Kolleginnen eingeholt und an den Kollegen der Agentur übersandt, habe auch im Namen der Kolleginnen Widersprüche eingelegt, begründet damit, dass es ja nicht ausschließlich um erhöhten Kündigungsschutz ginge, sondern auch um Hilfen für Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste und auch Anreize für den Arbeitgeber.

Mehr fiel mir nicht ein.

Viele Grüße und Danke schon im Voraus

Re: Widerspruch bei Ablehnung Gleichstellungsantrag

Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 11:11
von Ulrich.Römer
Hallo SBVKaLi,
die Sachbearbeiter bei der Agentur handeln nach den Weisungen der BA Nürnberg. Diese sind veröffentlicht auf den Seiten der BA

Entscheidend ist die Frage: Aus welchem Grund brauchen die Kolleginnen die Gleichstellung?

Anmerkung zur Vertretungsvollmacht: Siehe Broschüre "Die Schwerbehindertenvertretung" Kapitel 7.1.3 Rechtsberatung – keine Rechtsdienstleistung. Diese Vertretung gehört eindeutig nicht zum Aufgabenkatalog einer SBV und der Arbeitgeber ist dafür nicht zur Freistellung verpflichtet.

Re: Widerspruch bei Ablehnung Gleichstellungsantrag

Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 11:42
von CVedder
Hallo SBVKaLi,

die Weisungen der BA (siehe Hinweis von Ulrich Römer) lassen mangels detaillierter Regelungen für alle Varianten, den Regionaldirektionen in den Bundesländern auch ein Stück weit freie Hand.

Im Kern geht es darum, dass bei tariflichem Altersschutz und bei Beamten eine Gleichstellung mittlerweile sehr schwierig bis unmöglich geworden ist. Es liegt schlichtweg an der wirklichen konkreten Gefährdung des Arbeitsverhältnisses, denn den Arbeitgebern wird eine Durchsetzung der Kündigungsabsicht arbeitsrechtlich bzw. Zurruhesetzung des Beamten hier deutlich erschwert.

Hier https://openjur.de/u/864397.html finden Sie ein Urteil des LSG Bade-Württemberg, welches in den Ziffer 38 und 39 Informationen liefert, welche möglicherweise in Ihrem Fall hilfreich sein könnten.


Grüße
Christian Vedder

Re: Widerspruch bei Ablehnung Gleichstellungsantrag

Verfasst: Freitag 15. Mai 2020, 11:56
von SBVKaLi
Danke für die Antworten, die sind sehr hilfreich!

Viele Grüße, bleibt gesund!!!