Einladung SBV

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Kaos hilli

Einladung SBV

Beitrag von Kaos hilli »

Darf ich beim Bewerbungsgespräch da sein
Kollege hat 40% und gegen die Entscheidung erst jetzt Einspruch eingereicht
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: Einladung SBV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Kaos hilli,
Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen als SBV setzt voraus, dass sich mindestens ein anerkannter schwerbehinderter Mensch auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat. Mit GdB 40 ist das nicht der Fall. Wenn es also keinen weiteren Bewerber mit GdB ab 50 gibt, dann NEIN.
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
Kaos hilli

Re: Einladung SBV

Beitrag von Kaos hilli »

Danke
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