Darf ich beim Bewerbungsgespräch da sein
Kollege hat 40% und gegen die Entscheidung erst jetzt Einspruch eingereicht
Einladung SBV
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- Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51
Re: Einladung SBV
Hallo Kaos hilli,
Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen als SBV setzt voraus, dass sich mindestens ein anerkannter schwerbehinderter Mensch auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat. Mit GdB 40 ist das nicht der Fall. Wenn es also keinen weiteren Bewerber mit GdB ab 50 gibt, dann NEIN.
Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen als SBV setzt voraus, dass sich mindestens ein anerkannter schwerbehinderter Mensch auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat. Mit GdB 40 ist das nicht der Fall. Wenn es also keinen weiteren Bewerber mit GdB ab 50 gibt, dann NEIN.
Ulrich Römer
Moderator der BIH-Foren
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