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Gesprächsdauer
Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 08:34
von Kaos hilli
Wie lange sollte ein BEM Gespräch dauern?
30 Min oder eine Stunde ?
Re: Gesprächsdauer
Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 08:39
von albarracin_01
Hallo,
ein BEM-Gespräch dauert solange wie nötig. Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Je sorgfältiger das Gespräch z.B. mit Lösungsvorschlägen der SBV vorbereitet ist, desto weniger Zeit benötigt man.
Re: Gesprächsdauer
Verfasst: Mittwoch 13. Mai 2020, 08:51
von Ulrich.Römer
Hallo Kaos hilli,
eine gesetzliche Mindestdauer für BEM-Gespräche gibt es nicht. Ich würde aber die Maximaldauer grundsätzlich auf 90 Minuten beschränken. Die Praxis zeigt, dass in dieser oftmals belastenden Gesprächssituation bei längerer Gesprächsdauer einfach "die Luft raus ist".
Besser einen Schnitt und neuen Gesprächstermin machen.
Re: Gesprächsdauer
Verfasst: Freitag 31. Mai 2024, 11:32
von elke95
Hallo,
meine Erfahrungen hinsichtlich der Dauer eines BEM-Gesprächs sind sehr überschaubar.
Die Gesprächsdauer lag bisher zwischen 12 und 15 Min., weil das Ergebnis schon vorher feststand.
Viele Grüße
Elke
Wie lange dauert ein BEM-Gespräch?
Verfasst: Sonntag 2. Juni 2024, 22:31
von Heidi Stuffer
Hallo Elke,
wie bereits geschrieben hängt
jeweilige Dauer stark vom
Einzelfall ab, natürlich auch von der Zahl
hinzugezogener Teilnehmer wie bspw. SBV bzw. BR/PR/ MAV und ggf. bei Bedarf Betriebsarzt, Rehaträger oder das Integrationsamt/
IFD, sowie Person des Vertrauens eigener Wahl laut dem
§ 167 Abs 2 Satz 2 SGB IX n.F. Dazu
Video sowie
Grafik, Infos zur
Vorbereitung und zu evtl.
BEM-Maßnahmen.
Siehe dazu auch dieses BEM-
Erklärvideo.
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Re: Gesprächsdauer
Verfasst: Donnerstag 29. August 2024, 09:33
von elke95
Hallo Heidi,
vielen Dank für die Hinweise, aber der Ablauf eines BEM ist mir vollumfänglich bekannt.
Wie ich schon geschrieben habe, lag die Gesprächsdauer zwischen 12 und 15 Min., weil das Ergebnis schon vorher feststand.
Man hat mich im Rahmen einer Maßregelung von meinem leidensgerechten Arbeitsplatz entgegen aller fachärztlichen Atteste auf einen Arbeitsplatz versetzt, auf dem ich immer wieder krankheitsbedingt ausfalle.
Die Ausfallzeiten wurden dann zum Anlass genommen, dass Arbeitsverhältnis personenbedingt zu kündigen. Damit ist mein Arbeitgeber gescheitert, weil kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt wurde.
Derzeit versuche ich mit einer Beschäftigungsklage meine Rückkehr auf meinen leidensgerechten Arbeitsplatz durchzusetzen, auch gegen den Widerstand der Betriebsärztin, der MAV und SBV.
Ein Hinweis: Es handelt sich hier um eine Einrichtung der CARITAS.
Bei dem BEM handelt es sich im Übrigen nicht um eine rechtskonforme Veranstaltung. Das Einzige, was man als rechtskonform bezeichnen könnte, ist meine Anschrift im Einladungsschreiben.
Viele Grüße
Elke