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Home Office verpflichtend

Verfasst: Dienstag 14. April 2020, 13:42
von ThomasEytsch
Hallo,

mein AG hat ein BV zum Home-Office unter die ich nicht falle. Vorraussetzungen sind Entfernung vom Arbeitsort und Kinderbetreuung. Ich habe eine GdB von 50 und die Frage ist, ob ich im Rahmen des Gleichstellungsgrundsatzes nicht doch Anspruch auf Home-Office hätte.

Re: Home Office verpflichtend

Verfasst: Mittwoch 15. April 2020, 07:42
von Ulrich.Römer
Hallo ThomasEytsch,
wenn die Voraussetzungen für Home-Office in der Betriebsvereinbarung klar geregelt sind, dann hilft auch ein GdB von 50 nicht als "Joker". Eine Benachteiligung wäre nur gegeben, wenn bei Vorliegen der Voraussetzungen behinderten AN der Anspruch verweigert wird.

Re: Home Office verpflichtend

Verfasst: Donnerstag 16. April 2020, 11:01
von ThomasEytsch
danke, die BV ist wohl noch in Bearbeitung. Was könnte ich da an Input liefern, damit Schwerbehinderung eine Voraussetzung sein könnte?

Re: Home Office verpflichtend

Verfasst: Donnerstag 16. April 2020, 13:55
von albarracin_01
Guten Tag,

in welcher Position könnten Sie denn "Input" liefern?

Da ein Betriebsrat gem. § 80 Abs. 1 Nr. 4
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
eine eigenständige gesetzliche Verpflichtung ggü. schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten hat, kann man den BR auch auf die AG-Pflichten gem. 3 164 Abs. 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __164.html
hinweisen, damit dieses in eine BV zu Home-office entsprechend berücksichtigt wird.

Re: Home Office verpflichtend

Verfasst: Samstag 12. September 2020, 21:22
von Jolin.Winter
Ich arbeite im Homeoffice seit März und werde bis zum Ende Dezember weiterarbeiten. Das gefällt mir nicht und ich vermisse meine Kollegen sehr! Die Kommunikation fehlt :( :( :(