Kündigungsschutz in Zeiten von Corona

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Ulrich.Römer

Kündigungsschutz in Zeiten von Corona

Beitrag von Ulrich.Römer »

Bei den Integrationsämtern kommen aktuell viele Fragen zum besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX. Grundsätzlich gilt, dass für auch für betriebsbedingte Kündigungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgesprochen werden sollen, die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich ist. Die Ausnahmevorschrift des § 173 Abs. 2 SGB IX ist nicht analog anwendbar!

Problematisch könnte die Sachverhaltsaufklärung sein. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung, bei der ein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Schwerbehinderteneigenschaft besteht und der Sachverhalt nicht bis zur Entscheidungsreife aufgeklärt werden kann, tritt – wie bisher auch schon- die Fiktion ein.

Kündigungsschutzverhandlungen werden bei den Integrationsämtern angesichts des allgemeinen Kontakt- und Dienstreiseverbots aktuell nicht mehr durchgeführt. Dies gilt auch für die Einschaltung und Beteiligung von Fachdiensten (Integrationsfachdienst, Techn. Beratungsdienst). Die Kündigungsfälle sind dann nach Aktenlage zu entscheiden.
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