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Ausgleichsabgabe in der aktuellen Pandemiezeit

Verfasst: Freitag 20. März 2020, 12:50
von Ulrich.Römer
Wichtige Info der BIH und des BMAS:

Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in der aktuellen Situation Erleichterungen zu verschaffen, wird seitens der Bundesagentur für Arbeit und der Integrations-/Inklusionsämter akzeptiert, dass Anzeigen nach § 163 Abs. 2 SGB IX für das Anzeigejahr 2019 nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden.

Gleichzeitig wird akzeptiert, dass die Ausgleichsabgabe zugleich mit der Anzeigenerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 gezahlt wird. Säumniszuschläge werden für diesen Zeitraum nicht erhoben.