Renteneintrittsalter Schwerbehinderung
Verfasst: Mittwoch 4. März 2020, 16:42
folgender Fall :
Mitarbeiter Jahrgang 1963 - vorliegende Krebserkrankung - aufgrund dessen 50 Prozent Schwerbehinderung
aktuelles Alter des Mitarbeiters : 57 Jahre
Renteneintrittsalter bei Jahrgang 1963 und Schwerbehinderung :
64 Jahre 10 Monate ohne Abschlag, ab 61 Jahre 10 Monate mit Abschlag
bei Krebs kann es durch die Heilungsbewährung nach 5 Jahren zum Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft kommen.
Der Mitarbeiter ist dann bereits 62 Jahre alt und könnte demzufolge bereits ab 61 Jahren und 10 Monaten mit Abschlägen in Rente gegangen sein.
Somit hat die Aberkennung der Schwerbehinderteneigenschaft keine Auswirkung auf sein Renteneintrittsalter mehr.
Oder liege ich mit dieser Einschätzung falsch ?
Mitarbeiter Jahrgang 1963 - vorliegende Krebserkrankung - aufgrund dessen 50 Prozent Schwerbehinderung
aktuelles Alter des Mitarbeiters : 57 Jahre
Renteneintrittsalter bei Jahrgang 1963 und Schwerbehinderung :
64 Jahre 10 Monate ohne Abschlag, ab 61 Jahre 10 Monate mit Abschlag
bei Krebs kann es durch die Heilungsbewährung nach 5 Jahren zum Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft kommen.
Der Mitarbeiter ist dann bereits 62 Jahre alt und könnte demzufolge bereits ab 61 Jahren und 10 Monaten mit Abschlägen in Rente gegangen sein.
Somit hat die Aberkennung der Schwerbehinderteneigenschaft keine Auswirkung auf sein Renteneintrittsalter mehr.
Oder liege ich mit dieser Einschätzung falsch ?