folgender Fall :
Mitarbeiter Jahrgang 1963 - vorliegende Krebserkrankung - aufgrund dessen 50 Prozent Schwerbehinderung
aktuelles Alter des Mitarbeiters : 57 Jahre
Renteneintrittsalter bei Jahrgang 1963 und Schwerbehinderung :
64 Jahre 10 Monate ohne Abschlag, ab 61 Jahre 10 Monate mit Abschlag
bei Krebs kann es durch die Heilungsbewährung nach 5 Jahren zum Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft kommen.
Der Mitarbeiter ist dann bereits 62 Jahre alt und könnte demzufolge bereits ab 61 Jahren und 10 Monaten mit Abschlägen in Rente gegangen sein.
Somit hat die Aberkennung der Schwerbehinderteneigenschaft keine Auswirkung auf sein Renteneintrittsalter mehr.
Oder liege ich mit dieser Einschätzung falsch ?
Renteneintrittsalter Schwerbehinderung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Renteneintrittsalter Schwerbehinderung
GHallo,
es kommt lediglich auf den Status am Tag des Rentenbeginns an. Was am Tag danach kommt, interessiert die DRV nicht mehr.
Außerdem kommt die Neufeststellung nach Ablauf der Heilungsbewährung nicht so zwingend und nicht so schnell. Auch bei Ablauf der Heilungsbewährung muß erst einmal eine Anhörung stattfinden, bei der man zB schon mal Akteneinsicht verlangen kann.
es kommt lediglich auf den Status am Tag des Rentenbeginns an. Was am Tag danach kommt, interessiert die DRV nicht mehr.
Außerdem kommt die Neufeststellung nach Ablauf der Heilungsbewährung nicht so zwingend und nicht so schnell. Auch bei Ablauf der Heilungsbewährung muß erst einmal eine Anhörung stattfinden, bei der man zB schon mal Akteneinsicht verlangen kann.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang