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Nachwahl - Stellvertreter

Verfasst: Mittwoch 26. Februar 2020, 12:23
von esbefau
Eine SBV scheidet auf. Davor will er sein Amt niederliegen und zu seinem Stellv. übergeben. D.h. der Stellv. übernimmt das Amt als SBV. Es gibt noch ein Stellv. Dieser ist seit ein Jahr krank. Keiner weiß ob er zurück kommt.

Fragen:

Kann eine Neuwahl eines Stellv stattfinden? (obwohl der krankgeschrieben Stellv. vorhanden ist)?
Muss die SBV erst sein Amt niederliegen, und somit der Stellv. nachrücken, und dann erst die Neuwahl einleiten? (diese Wahl würde dann vom nachrückender SBV durchgeführt werden)

Re: Nachwahl - Stellvertreter

Verfasst: Samstag 29. Februar 2020, 00:34
von albarracin_01
Hallo,
Kann eine Neuwahl eines Stellv stattfinden?
Nein, weil
der krankgeschrieben Stellv. vorhanden ist
Solange es noch einen Stellv. gibt, ist eine Nachwahl unzulässig.