Von Behinderung betroffen
Verfasst: Samstag 1. Februar 2020, 21:30
Hallo eine Kollegin von mir hat 30 GDB, sie hat aber noch keine Schriftliche Gleichstellung.
Jetzt meine Frage ist sie trotzdem vom SGB9
Geschützt oder muss sie Explizit die Schriftliche Gleichstellung haben.
Ich bin deshalb etwas unsicher, da es im Gesetz ja heißt.
Schwerbehinderterten gleich gestellt werden sollen die jenigen die weniger als 50 GDB haben, aber mindestens 30.
Danke euch für eure Antwort.
Jetzt meine Frage ist sie trotzdem vom SGB9
Geschützt oder muss sie Explizit die Schriftliche Gleichstellung haben.
Ich bin deshalb etwas unsicher, da es im Gesetz ja heißt.
Schwerbehinderterten gleich gestellt werden sollen die jenigen die weniger als 50 GDB haben, aber mindestens 30.
Danke euch für eure Antwort.