Von Behinderung betroffen

Antworten
liebadu

Von Behinderung betroffen

Beitrag von liebadu »

Hallo eine Kollegin von mir hat 30 GDB, sie hat aber noch keine Schriftliche Gleichstellung.
Jetzt meine Frage ist sie trotzdem vom SGB9
Geschützt oder muss sie Explizit die Schriftliche Gleichstellung haben.
Ich bin deshalb etwas unsicher, da es im Gesetz ja heißt.
Schwerbehinderterten gleich gestellt werden sollen die jenigen die weniger als 50 GDB haben, aber mindestens 30.
Danke euch für eure Antwort.
stefan keller

Re: Von Behinderung betroffen

Beitrag von stefan keller »

Guten Tag,

"Gleichstellungen werden auf Antrag der behinderten Menschen von der Agentur für Arbeit ausgesprochen (§ 151 Absatz 2 SGB IX), die vorher auch den Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung anhört. Die Gleichstellung wird (rückwirkend) mit dem Tage des Antragseinganges bei der Agentur für Arbeit wirksam." Ich denke mal die schriftliche Gleichstellung wird benötigt, allerdings gilt diese dann rückwirkend quasi jetzt schon.

Viele Grüße
Stefan Keller
Ulrich.Römer

Re: Von Behinderung betroffen

Beitrag von Ulrich.Römer »

Automatische Gleichstellung mit einem GdB von 30 oder 40 gibt es nicht. Die wichtigste Voraussetzung in § 2 Abs. 3 SGB IX wird gerne überlesen:
...wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können
Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis muss also eine konkrete Arbeitsplatzgefährdung vorliegen!
Antworten