Seite 1 von 1

Gesundheitsprognose vom Arzt

Verfasst: Mittwoch 22. Januar 2020, 14:14
von kranzberg
Von einem langzeiterkrankten Mitarbeiter wird von Personal mit Fristsetzung eine Gesundheitsprognose (vom Arzt) verlangt. Rechtens?

Re: Gesundheitsprognose vom Arzt

Verfasst: Mittwoch 22. Januar 2020, 14:52
von matthias.günther
Warum sollte der Arbeitnehmer das liefern? Eine negative Gesundheitsprognose mag der Arbeitgeber vorbringen, er trägt dafür zunächst die Beweislast. Dem kann dann der Arbeitnehmer entgegentreten und den Beweis für eine positive Gesundheitsprognose erbringen.
So z. B.:
"Eine krankheitsbedingte Kündigung gilt dann als sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt und zudem eine Interessenabwägung ergibt, dass die betrieblichen Belastungen eine nicht mehr billigende hinzunehmende Belastung des Arbeitgebers zur Folge haben. [...] Der Arbeitgeber müsse zur Erfüllung seiner Darlegungslast die bisherige Dauer der Erkrankung sowie die ihm bekannten Krankheitsursachen darlegen. Sodann sei es aber Sache des Arbeitnehmers selbst konkrete Anhaltspunkte darzulegen, weshalb er selbst eine frühere Genesung erwarte."
LAG Schleswig-Holstein, 2 Sa 11/08, Urteil vom 11.03.2008