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Krankmeldung bei Arztbesuch

Verfasst: Dienstag 26. November 2019, 09:01
von pille
Hallo,

eine Kollegin, die schwerbehindert ist, hat mich wegen der Ausstellung
einer Krankmeldung bei einem Arztbesuch angesprochen.

Bisher wurde vom Facharzt eine Krankmeldung über den gesamten
Arztbesuch für zwei Tage ausgestellt, da auch am Folgetag Untersuchungen
durchgeführt wurden.

Dieser Aufenthalt erfolgte im dreihundert Kilometer entfernten München.

Der Arzt hat nun geäußert, dass er nur noch eine Krankmeldung für
einen Tag ausstellen kann.

Die Kollegin ist bei der DAK versichert.

Hat sich hier gesetzlich etwas geändert oder wird die Regelung mit der
Krankmeldung von jeder Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt ?

Ausserdem werden Fahrtkosten von der DAK nur übernommen,
wenn die Kollegin über Nacht in München bleiben muss.

Re: Krankmeldung bei Arztbesuch

Verfasst: Dienstag 26. November 2019, 09:15
von Ulrich.Römer
Hallo pille,
auf die AU-Bescheinigung hat die Krankenkasse keinen Einfluss, das entscheidet allein der behandelnde Mediziner.
Übernahme der Fahrtkosten hat die DAK auf dieser Seite: https://www.dak.de/dak/leistungen/fahrk ... 77538.html Auch hier ist die Wahl des behandelnden Arztes entscheidend.

Re: Krankmeldung bei Arztbesuch

Verfasst: Freitag 29. November 2019, 10:34
von matthias.günther
Definition „Arbeitsunfähigkeit“
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist ein Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern.
(st. Rspr., zuletzt u. a. BAG vom 29.01.1995 – 5 AZR 37/91)

Arbeitsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn eine Krankheit so geartet ist, dass jegliche Arbeitsleistung eines jeden Arbeitnehmers ausgeschlossen ist, vgl. § 3 Abs. 1 EFZG, § 44 Abs. 1 SGB V).
(st. Rspr., zuletzt u. a. BAG 29.01.1992 – 5 AZR 37/91)

Es ist Aufgabe des behandelnden Arztes, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit festzustellen. Besteht an arbeitsfreien Tagen Arbeitsunfähigkeit, ist sie nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit (§ 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V) auch für diese Tage zu bescheinigen.