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Arbeitserprobung Schwerbehinderte
Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 09:30
von pille
Hallo,
muss die Schwerbehindertenvertretung bei Arbeitserprobungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
beteiligt werden bevor Entscheidungen zur Umbesetzung erfolgen ?
Re: Arbeitserprobung Schwerbehinderte
Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 10:45
von albarracin_01
Hallo,
was bedeutet in diesem Zusammenhang "Arbeitserprobung"? Reha-Leistung nach § 49 Abs. 4 SGB IX oder irgendwas betrieblich "Selbstgestricktes"?
Re: Arbeitserprobung Schwerbehinderte
Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 11:25
von SchmeixFliege
Auch bei "Selbstgestricktem"
![Lächeln :)](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_hi.gif)
wäre natürlich, sofern es um einen Schwerbehinderten geht, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen und ein REHA-Träger würde dies (hoffentlich) auch tun.
§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
"
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."