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Arbeitserprobung Schwerbehinderte

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 09:30
von pille
Hallo,

muss die Schwerbehindertenvertretung bei Arbeitserprobungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
beteiligt werden bevor Entscheidungen zur Umbesetzung erfolgen ?

Re: Arbeitserprobung Schwerbehinderte

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 10:45
von albarracin_01
Hallo,

was bedeutet in diesem Zusammenhang "Arbeitserprobung"? Reha-Leistung nach § 49 Abs. 4 SGB IX oder irgendwas betrieblich "Selbstgestricktes"?

Re: Arbeitserprobung Schwerbehinderte

Verfasst: Dienstag 19. November 2019, 11:25
von SchmeixFliege
Auch bei "Selbstgestricktem" :) wäre natürlich, sofern es um einen Schwerbehinderten geht, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen und ein REHA-Träger würde dies (hoffentlich) auch tun.

§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."