Arbeitserprobung Schwerbehinderte

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pille
Beiträge: 101
Registriert: Donnerstag 28. Juni 2018, 10:41

Arbeitserprobung Schwerbehinderte

Beitrag von pille »

Hallo,

muss die Schwerbehindertenvertretung bei Arbeitserprobungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen
beteiligt werden bevor Entscheidungen zur Umbesetzung erfolgen ?
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

Re: Arbeitserprobung Schwerbehinderte

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

was bedeutet in diesem Zusammenhang "Arbeitserprobung"? Reha-Leistung nach § 49 Abs. 4 SGB IX oder irgendwas betrieblich "Selbstgestricktes"?
&Tschüß
Wolfgang
SchmeixFliege

Re: Arbeitserprobung Schwerbehinderte

Beitrag von SchmeixFliege »

Auch bei "Selbstgestricktem" :) wäre natürlich, sofern es um einen Schwerbehinderten geht, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen und ein REHA-Träger würde dies (hoffentlich) auch tun.

§ 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
"Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen."
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