Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
Verfasst: Montag 18. November 2019, 07:31
Hallo,
üblicherweise werden die Beteiligten im BEM Verfahren durch eine besondere Verpflichtungserklärung zum Datenschutz verpflichtet. In unserer GBV zum BEM ist geregelt, das diese Erklärung zur Personalakte genommen wird.
Hierzu meine Fragen:
1. Nach § 179 SGB IX besteht für die SBV doch bereits von Amts wegen eine besondere Geheimhaltungspflicht, die auch personenbezogene Daten umfasst. Warum also zweimal?
2. Nach meinen Informationen gehören diese Dokumente in die BEM Akte und nicht in die Personalakte. Dies gebietet m.E. die Transparenz gegenüber dem BEM Berechtigten Rechnung. Auf mich würde es befremdlich wirken zu hören: Die Verpflichtungserklärung wurde bereits schon Mal unterschrieben. Die BEM Ansprechpartner müssten zudem Listen führen, um zu überblicken, wer schon entsprechende Erklärung unterschrieben hat. Dies wäre m.E. ohne Regelung unzulässig (Datensparsamkeit? DGSVO?)
Für mich ist hier Klärungsbedarf. Für entsprechende Einschätzungen danke ich.
üblicherweise werden die Beteiligten im BEM Verfahren durch eine besondere Verpflichtungserklärung zum Datenschutz verpflichtet. In unserer GBV zum BEM ist geregelt, das diese Erklärung zur Personalakte genommen wird.
Hierzu meine Fragen:
1. Nach § 179 SGB IX besteht für die SBV doch bereits von Amts wegen eine besondere Geheimhaltungspflicht, die auch personenbezogene Daten umfasst. Warum also zweimal?
2. Nach meinen Informationen gehören diese Dokumente in die BEM Akte und nicht in die Personalakte. Dies gebietet m.E. die Transparenz gegenüber dem BEM Berechtigten Rechnung. Auf mich würde es befremdlich wirken zu hören: Die Verpflichtungserklärung wurde bereits schon Mal unterschrieben. Die BEM Ansprechpartner müssten zudem Listen führen, um zu überblicken, wer schon entsprechende Erklärung unterschrieben hat. Dies wäre m.E. ohne Regelung unzulässig (Datensparsamkeit? DGSVO?)
Für mich ist hier Klärungsbedarf. Für entsprechende Einschätzungen danke ich.