Gehörlos bei Feueralarm
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Re: Gehörlos bei Feueralarm
Hallo, Lösungsvorschläge zu Ihrer Frage finden Sie in der KomNet-Wissensdatenbank im KomNet-Dialog 24033 mit Fallstudie sowie weiterführenden Links zur "barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten".
www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/24033
www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/24033
Re: Gehörlos bei Feueralarm
Nach § 10 ArbSchG hat der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen zu einer Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Dies macht er dadurch, dass er eine Brandschutzordnung bzw. Handlungsanweisungen für Notfälle erstellt und dabei Beschäftigte mit besonderen Aufgaben betraut und regelmäßig darin unterweist. (z.B. hilfsbedürftige Personen zu unterstützen, gehörlose Personen zu warnen, Prüfen ob sich im Alarmfall niemand mehr in Räumen und Toiletten aufhält, evtl. müssen Rollstuhlfahrer die Treppe hinunter getragen werden, etc.)
In welchem Umfang hier Maßnahmen zu treffen sind, ergibt sich aus einer Beurteilung der vorhandenen Gefährdungslage, und die zu treffenden Maßnahmen müssen auch verhältnismäßig sein.
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten steht in ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten) im 2. Absatz des 2. Kapitels.
"Sind in bestehenden Arbeitsstätten die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 ermittelten technischen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung mit Aufwendungen verbunden, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so kann der Arbeitgeber auch durch organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten mit Behinderungen in vergleichbarer Weise sicherstellen."
In welchem Umfang hier Maßnahmen zu treffen sind, ergibt sich aus einer Beurteilung der vorhandenen Gefährdungslage, und die zu treffenden Maßnahmen müssen auch verhältnismäßig sein.
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten steht in ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten) im 2. Absatz des 2. Kapitels.
"Sind in bestehenden Arbeitsstätten die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 ermittelten technischen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung mit Aufwendungen verbunden, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so kann der Arbeitgeber auch durch organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten mit Behinderungen in vergleichbarer Weise sicherstellen."
Re: Gehörlos bei Feueralarm
Darüber habe ich noch nie nachgedacht... das kann ja echt gefährlich sein für Gehörlose wenn sie den Alarm nicht hören. Aber ich habe auch noch nie irgendwo eine Vorrichtung extra dafür gesehen... Oder sind in den Feuermeldern Blinklichter eingebaut? Naja ich finde auf jeden Fall das sollte ausgebaut werden, so dass es für alle Menschen sicher ist.
LG
LG
Re: Gehörlos bei Feueralarm
Die Beiträge regen zum Nachdenken auf was „Barrierefrei“ meint. Gibts irgendwo eine Art Checkliste auf der steht, woran Mann und Frau nicht auf den „ersten Blick“ denken
Re: Gehörlos bei Feueralarm
Natürlich gibt es unterschiedlichste Feuermelder mit Optionen für Gehörlose und schwerhörige Personen.
Im Regelfall arbeiten diese zusätzlich mit Lichtblitzen, Vibration und Funk. Die gibt es übrigens nicht nur für den Betrieb, sondern auch für daheim. Systeme mit Lichtsignalanlagen zahlen im Regelfall die Krankenkassen.
Im Regelfall arbeiten diese zusätzlich mit Lichtblitzen, Vibration und Funk. Die gibt es übrigens nicht nur für den Betrieb, sondern auch für daheim. Systeme mit Lichtsignalanlagen zahlen im Regelfall die Krankenkassen.
Re: Gehörlos bei Feueralarm
Nur schade dass das nicht übergreifend so eingebaut ist oder verpflichtend, so kann man sich ja nicht ganz darauf verlassen... Vielleicht setzt sich dafür ja mal jemand ein.