- die Integrationsfachdienste, die im Auftrag des Integrationsamtes, der Bundesagentur für Arbeit oder der Rehabilitationsträger tätig werden.
https://www.integrationsaemter.de/Integ ... ste/88c51/ - die Technischen Berater des Integrationsamtes/Inklusionsamtes
siehe z.B. ZB Bayern 2/2019 https://www.zbfs.bayern.de/behinderung- ... index.html
Leistungen des Integrationsamtes
(Von den Integrationsämtern werden davon am häufigsten Leistungen zum Ausgleich einer außergewöhnlichen Belastung vergeben.) - der Technische Fachdienst der Agentur für Arbeit
https://www.arbeitsagentur.de/unternehm ... haeftigen/
Merkblatt der Leistungen der Agentur für Arbeit - der REHA-Berater der Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Berufliche Rehabilitation - die REHA-Manager/Berufshelfer der Unfallversicherung
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/te ... /index.jsp
In Verbindung mit § 15 Abs. 3 SGX I sind die Auskunftstellen verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
Diese Aufgabe kann auch von den jeweiligen Verbänden und Vereinigungen wahrgenommen werden.
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt eine
universelle Suchmöglichkeit von allen Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe (Agenturen, Integrationsämter, Rentenversicherungen, Unfallversicherungen, etc.) zur Verfügung
https://www.ansprechstellen.de/suche.html
Die BAR informiert auf ihren Internetseiten auch recht umfangreich über
- die Berufliche Rehabilitation
- das Betriebliche Eingliederungsmanagement
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Weitere Organisationen, die Hilfe (teilweise über Internet-Plattformen) bereitstellen
siehe REHADAT-Adressen
Bundesverbände, Interessensgemeinschaften und Beratungsstellen zu verschiedenen Erkrankungen und Behinderungen: https://www.rehadat-adressen.de/de/behi ... index.html
Betriebsnahe Dienstleister: https://www.rehadat-adressen.de/de/arbe ... index.html
z.B.: Bundesprojekt TEA (Teilhabe Epilepsie Arbeit)
TEA wird kostenlos bundesweit vor Ort aktiv
http://www.epilepsie-arbeit.de/
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Erwähnenswert ist auch gutes Informationsmaterial
Für "besonders gelungen" halte ich die Broschüren aus der REHADAT-Wissensreihe zu Erkrankungen und Behinderungen, die nicht nur Grundwissen zur einzelnen Erkrankung oder Behinderung vermitteln, sondern auch Lösungen für individuelle Arbeitsgestaltungen aufzeigen.
z.B. zu Autismus, Sehbehinderung und Blindheit, Rollstuhlnutzenden, Depressionen, Diabetes, Inkontinenz, Multiple Sklerose und Epilepsie.
Viele Publikationen findet man auch auf REHADAT-Literatur