BEM nach Aussteuerung durch KV

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pemebere

BEM nach Aussteuerung durch KV

Beitrag von pemebere »

Hallo Zusammen,
ich bin jetzt seit über einem Jahr krank und werde ab Januar kein Krankengeld mehr bekommen. Von meinem AG habe ich erst jetzt die Einladung zum BEM erhalten. Mein Verständnis ist, dass ich während des BEM weiter krank geschrieben bin und weiter Krankengeld bekommen würde. Was ich wg. der Aussteuerung aber nicht bekomme... Muss ich jetzt Erwebsunfähigleitsrente beantragen? Hat die verspätete Einladung zum BEM durch den AG irgendwelche Konsequenzen? Ich bin Grad 50 schwerbehindert. Weiß jemand Rat in dieser Situation?
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: BEM nach Aussteuerung durch KV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo pemebere,
mit BEM hat das Ganze wohl eher wenig zu tun, dafür ist es viel zu spät. Die Durchführung von BEM und der Bezug von Krankengeld hat nichts miteinander zu tun. Natürlich ist es normalerweise aber schon so, dass die Durchführung des BEM in den Zeitraum des Krankengeldbezuges fällt.
Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse klärt die Arbeitsagentur die Arbeitsfähigkeit. Dazu kann auch eine Aufforderung zum Reha/Rentenantrag gehören. Dieser Aufforderung ist unbedingt zu folgen da ansonsten mit Kürzung der Leistungen der Agentur zu rechnen ist.
Für mich stellt sich die Frage, was der Arbeitgeber jetzt noch mit einem BEM beabsichtigt. Was hat der Arbeitgeber in den letzten 72 Wochen gemacht? Will er nun eine personenbedingte Kündigung vorbereiten?
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
pemebere

Re: BEM nach Aussteuerung durch KV

Beitrag von pemebere »

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Das BEM habe ich beim AG angefordert um damit eine Wiedereingliederung vorzubereiten. Sinn und Zweck des BEM ist doch auszuloten, ob ich meine bisherige Tätigkeit weiter fortsetzen kann bzw. was getan werden kann damit ich weiter in meinem Beruf arbeiten kann. Wenn das nicht geht soll ein alternativer Arbeitsplatz gesucht werden. Das kann man doch erst machen, wenn man langsam wieder gesundet. Oder seh' ich das falsch? An das Thema personenbedingte Kündigung als Motiv habe ich auch schon gedacht. Da sollte mir die SB mit Grad 50 (hoffentlich) etwas Schutz geben.
downunder
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

Re: BEM nach Aussteuerung durch KV

Beitrag von downunder »

Herr Römer sprach von einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs 2 SGB IX. Wenn ich Ihren Beitrag richtig deute dann geht es um eine Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V ivM § § 164 SGB IX . Letzteres ist in der Regel eine Maßnahme im BEM.
Ulrich.Römer
Beiträge: 621
Registriert: Mittwoch 29. September 2010, 12:51

Re: BEM nach Aussteuerung durch KV

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo downunder,
das sehe ich auch so, allerdings ist die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme die auch unabhängig von einem BEM durchgeführt werden kann.
Wenn aber wie hier das ganze Verfahren erst durch den Betroffenen kurz vor der Aussteuerung gestartet wird dann fällt es mir sehr schwer, darunter eine Maßnahme im Rahmen eines BEM zu sehen.
Unabhängig davon ist es natürlich sinnvoll die Maßnahme noch rechtzeitig vor Ende des Krankengeldbezuges zu starten. Das Krankengeld läuft weiter und wenn die Maßnahme bis Jahresende erfolgreich ist, dann kommt es ja gar nicht zur Aussteuerung!
Ulrich Römer

Moderator der BIH-Foren
downunder
Beiträge: 62
Registriert: Sonntag 26. April 2015, 08:28

Re: BEM nach Aussteuerung durch KV

Beitrag von downunder »

Hallo Herr Römer, ich bin inhaltlich voll bei Ihnen. Hatte dies durch die Formulierung „in der Regel“ zum Ausdruck bringen wollen.
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