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EU-Rente und Arbeitsvertrag / Urlaubsansprüche auszahlen?
Verfasst: Freitag 8. Februar 2013, 13:36
von Clara
Was ist mit dem Arbeitsverhältnis bei einer befristeten EU-Rente. Ist das Arbeitsverhältnis beendet, oder ruht es nur? Bleibt das auch so, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt, bzw. genehmigt wird? Was ist eigentlich mit Urlaubsansprüchen und Überstunden, die aus der Zeit vor der EU-Rente stammen. Verfallen die und wenn, wann, oder müssen sie ausbezahlt werden?
EU-Rente und Arbeitsvertrag / Urlaubsansprüche auszahlen?
Verfasst: Mittwoch 20. Februar 2013, 09:44
von petra.wallmann
Sehr geehrter Herr Rhode,
das LWL-Integrationsamt Westfalen kann Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes sagen:
1. Bei der Bewilligung einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente ruht das Arbeitsverhältnis. Das bleibt aus so, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wurde bzw. die Verlängerung bewilligt wurde.
Auch während dieser Zeit entsteht der gesetzliche Urlaubsanspruch und der Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn der AN aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit seine Arbeitsleistung nicht erbringen konnte.
2. Beim Verfall von Urlaubsansprüchen ist zu differenzieren, ob es um den tarifvertraglichen Urlaub oder den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen geht.
a) Der tarifvertragliche Urlaub verfällt nach den Regelungen, die für das individuelle Arbeitsverhältnis gelten. Diese ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag.
b) Der gesetzliche Urlaubsanspruch und der Zusatzurlaub nach dem SGB IX verfallen 15 Monate nach dem Jahr, indem der Urlaubsanspruch entstanden ist, wenn der AN den Urlaub aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnte.
Die Frage zum Verfall von Überstunden/Überstundenausgleich kann ich leider nicht beantworten.
Herzliche Grüße aus Münster!
Petra Wallmann