Hallo in die Runde,
von den Krankenkassen werden sogenannte Gesundheitsreports erstellt. Diese kann man je nach Krankenkasse für die einzelnen Kassen oder Bundesländer mehr oder weniger aufwändig recherchieren. Meine Fragen an die Fachfrauen und -männer hier wären:
1. Welches Gesetz beinhaltet die Rechtsgrundlage für die Erstellung dieser Gesundheitsreports?
2. Sind die Kassen zur Übermittelung von (welcher) Daten verpflichtet und sind diese Daten (wo) definiert und gesetzlich (wo) geregelt?
3. Gibt es eine Webseite, in der für ein Bundesland und/oder den Bund jeweils alle Kasseninformationen (Report) zusammengefasst sind, so dass man nicht jede einzelne Kasse suchen muss (also ein Gesamtreport für Bund oder eines auszuwählenden Bundeslandes)?
4. Gibt es einen Stichtag, wann diese Reports erstellt werden (müssen) und wann sie veröffentliche werden (müssen)?
5. Welches Ziel liegt diesen Reports zu Grunde?
Vorab vielen Dank
Viele Grüße