Beratender Ausschuss bei dem Integrationsamt
Verfasst: Mittwoch 11. September 2019, 13:19
Sehr geehrte Kolleg*innen,
mich beschäftigt die Abberufung eines Mitgliedes. Es ist noch für längere Zeit berufen. Der Verband macht nunmehr einen neuen Vorschlag, ohne sich auf das bereits berufene Mitglied zu beziehen. Das Mitglied ist weiterhin Verbandsmitglied, nur in anderer Funktion und will die Ausschusstätigkeit fortsetzen. Der Kommentierung kann ich nur entnehmen, sofern dieses Mitglied nicht selbst zurück tritt und auch kein "Verstoß", die Tätigkeit betreffend, zu berücksichtigen ist, gibt es keine Grundlage die vorzeitige Abberufung vorzunehmen.
Es sei denn, das gesetzlich festgelegte Vorschlagsrecht der Verbände bedeutet auch, dass diese hier über ihre Vertretung im Beratenden Ausschuss stets neu /jederzeit bestimmen auch während des Berufungszeitraumes.
Hat jemand schon derartige Erfahrungen sammeln müssen??? Tin
mich beschäftigt die Abberufung eines Mitgliedes. Es ist noch für längere Zeit berufen. Der Verband macht nunmehr einen neuen Vorschlag, ohne sich auf das bereits berufene Mitglied zu beziehen. Das Mitglied ist weiterhin Verbandsmitglied, nur in anderer Funktion und will die Ausschusstätigkeit fortsetzen. Der Kommentierung kann ich nur entnehmen, sofern dieses Mitglied nicht selbst zurück tritt und auch kein "Verstoß", die Tätigkeit betreffend, zu berücksichtigen ist, gibt es keine Grundlage die vorzeitige Abberufung vorzunehmen.
Es sei denn, das gesetzlich festgelegte Vorschlagsrecht der Verbände bedeutet auch, dass diese hier über ihre Vertretung im Beratenden Ausschuss stets neu /jederzeit bestimmen auch während des Berufungszeitraumes.
Hat jemand schon derartige Erfahrungen sammeln müssen??? Tin