Zuständigkeit bei Außendienstlern weit vom Werk
Verfasst: Montag 9. September 2019, 19:51
Hallo zusammen,
kann mir jemmand weiterhelfen??
GDB30 , Gleichgestellt, Angestellter Außendienstservicetechniker
Ich bin Servicetechniker und und wurde schon zum BEM eingeladen und habe das Erstgespräch schon gemacht.
Mir teilte der Personalchef mit daß es für uns( Servicetechniker ) weder einen Betriebsrat gibt noch eine Schwerbehindertenvertretung oder einen Interessensvertreter. Unsere Servicestelle( ca. 13 Mann ) ist in einem anderen Bundesland ( BW ) als der vom Arbeitgeber zugeornete Betrieb (BY) dem wir scheinbar angehören.
Im Hauptwerk (BY ) gibt es einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung.Dieser Betrieb ist aber über 200km vom zugeorneten Betrieb entfernt und über 500km von der Servicestelle bei der ich arbeite. (Abfahrt von Zuhause )
FRAGEN: 1.) wie erfahre ich ob es einen Interessenvertreter gibt?? Ist dieser Pflicht?? Gibt es hierfür §§
2.) Ist für uns Servicetechniker denn wirklich niemand zuständig?? ( mehrere Servicestellen in ganz Deutschland)
3.) Welches Integrationsamt ist zuständig?? Das beim Sitz der Betriebsstelle, der Sitz des Hauptwerkes oder mein
Wohnsitz bzw. da Bundeslandübergreifend kann man sich das aussuchen??
Für Antworten oder nähere Hinweise wärre ich dankbar.
kann mir jemmand weiterhelfen??
GDB30 , Gleichgestellt, Angestellter Außendienstservicetechniker
Ich bin Servicetechniker und und wurde schon zum BEM eingeladen und habe das Erstgespräch schon gemacht.
Mir teilte der Personalchef mit daß es für uns( Servicetechniker ) weder einen Betriebsrat gibt noch eine Schwerbehindertenvertretung oder einen Interessensvertreter. Unsere Servicestelle( ca. 13 Mann ) ist in einem anderen Bundesland ( BW ) als der vom Arbeitgeber zugeornete Betrieb (BY) dem wir scheinbar angehören.
Im Hauptwerk (BY ) gibt es einen Betriebsrat und eine Schwerbehindertenvertretung.Dieser Betrieb ist aber über 200km vom zugeorneten Betrieb entfernt und über 500km von der Servicestelle bei der ich arbeite. (Abfahrt von Zuhause )
FRAGEN: 1.) wie erfahre ich ob es einen Interessenvertreter gibt?? Ist dieser Pflicht?? Gibt es hierfür §§
2.) Ist für uns Servicetechniker denn wirklich niemand zuständig?? ( mehrere Servicestellen in ganz Deutschland)
3.) Welches Integrationsamt ist zuständig?? Das beim Sitz der Betriebsstelle, der Sitz des Hauptwerkes oder mein
Wohnsitz bzw. da Bundeslandübergreifend kann man sich das aussuchen??
Für Antworten oder nähere Hinweise wärre ich dankbar.