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Neuantrag nach Heilungsbewährung

Verfasst: Dienstag 29. Januar 2013, 13:10
von peter.pfortner
Muß ein Schwerbhinderter Mensch nach einer Heilungsbewährung ( Krebs, 5 Jahre) einen Neuantrag wegen seiner Schwerbehinderung machen, oder wird er vom Integrationsamt rechtzeitig angeschrieben um den Nachweis zu erbringen?

Neuantrag nach Heilungsbewährung

Verfasst: Dienstag 29. Januar 2013, 13:49
von dieter.kötter
Es wird kein Änderungsantrag notwendig, der SB sollte nur den Schwerbehindertenausweis an das zuständige Versorgungsamt schicken mit bitte um Verlängerung. Und an sieht man weiter, verlängert oder nicht?