Hallo zusammen,
in unserer Dienststelle gibt es erst seit kurzem eine SBV - dementsprechend gering sind die Grundkenntnisse leider noch. Dies einmal vorab.
Der SBV wurde ein erster Vorgang zur Mitbestimmung elektronisch vorgelegt: Es geht um eine Abordnung eines Mitarbeiters (keine Schwerbeh. bzw. nicht gleichgestellt) in eine Dienststelle, für die wir als SBV zuständig sind.
Die Vertretung der Vertrauensperson hat dieser Abordnung dann im Namen der SBV zugestimmt (Schaltfläche "zugestimmt" und ihren Namen angegeben):
- sie kam mit der Technik nicht zurecht und wollte es gar nicht absenden
- dem Vorgang wurden keinerlei Hintergrundinfos beigefügt (z.B. dass sich ein Kollege mit Schwerbehinderung auch beworben hatte, das hat die Vertreterin auch nur über andere erfahren)
- der Personalrat hat abgelehnt wegen fehlender Infos.
Nun meine Frage:
- kann ich irgendwie die Zustimmung "revidieren"?
- vielleicht nicht zuletzt, weil der PR abgelehnt hat und dann neu vorgelegt werden muss oder ähnliches?
Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen.
Vielen Dank!
PS: Es wird echt Zeit für das Grundlagenseminar...
"Irrtümliche Zustimmung" der SBV
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AW: "Irrtümliche Zustimmung" der SBV
Hallo, das kann man so nicht sagen – denn SBV ist kein Mitbestimmungsorgan und ist grds. auch nicht gesetzlich zu beteiligen laut § 178 Abs. 2 SGB IX bei Beschäftigten ohne Schwerbehinderung oder ohne Gleichstellung! Sollte auch ein sbM diese Abordnung beantragt haben, so hätte die SBV zuvor zwingend beteiligt und m.E. „umfassend“ unterrichtet werden müssen.countdoku hat geschrieben:Der SBV wurde ein Vorgang zur Mitbestimmung elektronisch vorgelegt: Es geht um eine Abordnung eines Mitarbeiters (keine Schwerbeh. bzw. nicht gleichgestellt) in eine Dienststelle, für die wir als SBV zuständig sind.
Wie soll man das verstehen? Wenn jmd. auf den Schalter „zugestimmt“ mit der Maus klickt, wo soll da das Problem mit der „Technik“ sein?countdoku hat geschrieben:Die Vertretung der Vertrauensperson hat dieser Abordnung dann im Namen der SBV zugestimmt (Schaltfläche "zugestimmt" und ihren Namen angegeben): sie kam mit der Technik nicht zurecht und wollte es gar nicht absenden.
Wie bereits im Mai geschrieben, hat SBV-Grundschulung oberste zeitliche Priorität. Denn dies können Arbeitgeber, Personalrat und Wähler zu Recht erwarten, dass sich die SBV darum – vorrangig – kümmert. Eine Grundschulung kann weder eine HSBV noch ein SBV-Forum ersetzen...countdoku hat geschrieben:Es wird echt Zeit für das Grundlagenseminar...
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: "Irrtümliche Zustimmung" der SBV
Hallo,
Albin Göbel hat völlig recht. Was ich nicht ganz verstehe ist, hat sich nun ein sbM interessiert oder nicht? Falls ja würde ich den Arbeitgeber auf seine unverhandelbare Pflicht zur Information nach § 178 Absatz 2 SGB IX hinweisen. Möglicherweise ließe sich auch eine Diskriminierung in Sinne des AGG ableiten.
Grüße
Christian Vedder
Albin Göbel hat völlig recht. Was ich nicht ganz verstehe ist, hat sich nun ein sbM interessiert oder nicht? Falls ja würde ich den Arbeitgeber auf seine unverhandelbare Pflicht zur Information nach § 178 Absatz 2 SGB IX hinweisen. Möglicherweise ließe sich auch eine Diskriminierung in Sinne des AGG ableiten.
Grüße
Christian Vedder