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Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV
Verfasst: Mittwoch 24. Juli 2019, 13:31
von fazit
Die Personalleitung ernennt eine Sachbearbeiterin zur Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung .
Ist das in Ordnung ???
Re: Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV
Verfasst: Mittwoch 24. Juli 2019, 14:51
von SchmeixFliege
Damit soll wohl die Bestellung zum
"Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers" gemeint sein?
In
§ 181 SGB IX und im
Fachlexikon der BIH sind jetzt keine Muss-Voraussetzungen für die Bestellung zum Inklusionsbeauftragten aufgeführt. Das Fachlexikon der BIH hält es für "empfehlenswert", dass der/die Inklusionsbeauftragte mit gewissen Entscheidungskompetenzen ausgestattet ist.
Sachbearbeiterin SBV-Ansprechpartnerin
Verfasst: Freitag 26. Juli 2019, 16:30
von albin.göbel
fazit hat geschrieben:Ist das in Ordnung ???
Gut so! Evt. diese auf das BIH-
Fachlexikon hinweisen und mit Charm etwas „animieren“, eine geeignete Basis-
Kurzschulung zu Grundlagen des SchwbR zu buchen, zur Einweisung in ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, soweit nicht bereits geschehen. Das wäre dann optimal, da dieses erfahrungsgemäß ungemein förderlich für die gemeinsame enge & vertrauensvolle
Zusammenarbeit sein kann. Zu dieser Zusammenarbeit vergl. ausführlich
Düwell in »Lehr- und Praxiskommentar SGB IX« 5. Aufl. 2019 zu § 182 SGB IX. Hier gibt’s kompakte
Kurzinfos.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV
Verfasst: Samstag 27. Juli 2019, 15:07
von albarracin_01
Hallo Fazit,
vielleicht solltest Du mal diese Sachbearbeiterin darauf hinweisen, daß sie für die Einhaltung der AG-Pflichten persönlich haftet - z. B. wenn es evtl. Bußgelder gibt.
Ich glaube nicht, daß sie so wirklich weiß, auf was sie sich da einläßt.
Re: Sachbearbeiterin neue ansprechpartnerin für SBV
Verfasst: Mittwoch 31. Juli 2019, 10:19
von SchmeixFliege
Bei uns wird die Funktion des Inklusionsbeauftragten teilweise von den Personalleitern selbst, teilweise aber auch von Sachbearbeitern wahrgenommen.
Nun, zum einen wird ein Sachbearbeiter jetzt nicht immer etwas dagegen haben, wenn er verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen darf, zum anderen wird er sich aber auch nicht groß wehren können bzw. dies wäre dann unter Umständen nicht besonders förderlich für ihn.
Es muss nicht unbedingt ein Nachteil sein einen versierten und engagierten Sachbearbeiter als Inklusionsbeauftragten zu haben, statt einem Personalleiter, der kaum Zeit und noch weniger Muße findet, die SBV gut einzubinden und dem diese Verpflichtung äußerst lästig ist.