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Räume für die Schwerbehindertenvertretung

Verfasst: Dienstag 16. Juli 2019, 17:32
von petraw
Frage in die Runde:
Für die SBV gibt es bei meinem Arbeitgeber bisher keinen Arbeitsplatz und Raum, auch mein Vorgänger hat seine Arbeit mangels SBV-Arbeitsplatz meist mit dem Handy am Ohr erledigt. Die Räume unseres Personalrates, in denen die SBV aus rechtlicher Sicht unterkommen sollte, sind sehr beengt, 5 freigestellte Mitarbeiter in 3 sehr kleinen Räumen. Nun bin ich seit kurzem Vertrauensperson der Schwerbehinderten, habe (noch) keine Freistellung (da "nur" rund 55 SB Mitarbeiter), mein eigentlicher Arbeitsplatz ist sehr publikumsintensiv. An diesem Arbeitsplatz SBV-Arbeit zu leisten, ist äußerst schwierig.
Hat jemand Erfahrung damit, wie man als SBV zu einem eigenen SBV Arbeitsplatz kommt (eigener Raum, Tel, PC, Schreibtisch / Besprechungstisch)? Welche Argumentation würdet Ihr mir empfehlen - Datenschutz, klar, aber unser Arbeitgeber wird sicherlich argumentieren, dann möge man eben die Tür schließen und das Publikum zur Kollegin schicken....

Re: Räume für die Schwerbehindertenvertretung

Verfasst: Freitag 13. September 2019, 10:44
von SchmeixFliege
Hallo pertraw,

nachdem sich bisher noch keiner zu Deiner Frage vom Juli geäußert hat.

Hierzu gibt es in der Broschüre der BIH "Die Schwerbehindertenvertretung" auf Seite 32 ein paar Hinweise:

"Die Schwerbehindertenvertretung hat keinen eigenen unmittelbar an den Arbeitgeber gerichteten Anspruch darauf, dass dieser ihr Räume und Geschäftsbedarf zur Verfügung stellt. Nach § 179 Absatz 9 SGB IX benutzt die Schwerbehindertenvertretung die Räumlichkeiten des Betriebs- oder Personalrats mit. Es steht im Ermessen des Arbeitgebers, ob er der Schwerbehindertenvertretung eigene Räume und Mittel zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang muss der Arbeitgeber darauf achten, dass er nicht gegen das Behinderungsverbot aus § 179 Absatz 2 SGB IX verstößt, denn die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung verlangen, dass sie Vertraulichkeit gewähren kann. Dies lässt sich mit eigenen Räumen und abschließbaren Möbeln sowie einem passwortgeschützten Computerzugang erreichen."


Bei 55 schwerbehinderten Mitarbeitern sehe ich es als unumgänglich an, dass Dir geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, um relativ ungestört der SBV-Arbeit (die grob geschätzt mind. 50 % Deiner Arbeitszeit betragen dürfte) nachgehen und vertrauliche Gespräche führen zu können. Ein Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr ist hier sicherlich nicht geeignet.

Der Personalrat/Betriebsrat kann doch in einem Beschluss feststellen, dass seine Räumlichkeiten nicht ausreichend sind, um auch von Dir genutzt werden zu können. Insofern steht dann der Arbeitgeber im Zugzwang die Vorgaben aus § 179 Abs. 9 SGB IX zu ermöglichen.