Freistellung der örtlichen SBV
Verfasst: Montag 15. Juli 2019, 13:36
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
seit 01.12.2018 bin ich Gesamtschwerbehindertenvertretung bei der Stadt Freiburg. Seit 2014 bin ich auch die örtliche SBV im Amt für öffentliche Ordnung. Nun hat meine Areitgeberin in Anlehung an meinen Vorgänger mit für die Tätigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung eine Freistellung von 50% gewährt, worüber ich sehr froh bin und welche auch sofort Nachbesetzt wurden. Das Problem ist nun aber, dass man von mir verlangt, auch die Verwaltungsabteilung, dass die Arbeiten für die örtliche SBV in die 50% Freistellung für die GSV reinpacken muss, was aber nicht immer so funktioniert . Wie kann ich das Problem lösen
ich habe folgendes Problem:
seit 01.12.2018 bin ich Gesamtschwerbehindertenvertretung bei der Stadt Freiburg. Seit 2014 bin ich auch die örtliche SBV im Amt für öffentliche Ordnung. Nun hat meine Areitgeberin in Anlehung an meinen Vorgänger mit für die Tätigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung eine Freistellung von 50% gewährt, worüber ich sehr froh bin und welche auch sofort Nachbesetzt wurden. Das Problem ist nun aber, dass man von mir verlangt, auch die Verwaltungsabteilung, dass die Arbeiten für die örtliche SBV in die 50% Freistellung für die GSV reinpacken muss, was aber nicht immer so funktioniert . Wie kann ich das Problem lösen