Hallo zusammen,
ich habe demnächst mit meinem AGB einen Termin da es um den zeitlichen Aufwand der SBV geht!
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und dokumentiere meine Zeiten als SBV. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Gibt es ein Faktor X wo mir in der wöchentlichen Arbeitszeit als SBV zusteht? Wenn ja gibt es dazu ein Gesetz diesbezüglich der Freistellung anteilig unter 100 schwerbehinderten Arbeitnehmern?
Lg Michel
Zeitaufwand Tätigkeit-SBV
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- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Zeitaufwand Tätigkeit-SBV
Hallo,
das SGB IX trifft dazu keine Regelung, es legt nur den Anspruch auf Freistellung im "erforderlichen Umfang" fest.
In der Broschüre "Die Schwerbehindertenvertretung" gibt es dazu einige Hinweise (S. 27), gibt´s als pdf zum Herunterladen im Bereich "Infothek", kann aber auch beim zuständigen Integrationsamt bestellt werden.
Gern auch mal die Suchfunktion hier im Forum nutzen zu "Freistellung".
das SGB IX trifft dazu keine Regelung, es legt nur den Anspruch auf Freistellung im "erforderlichen Umfang" fest.
In der Broschüre "Die Schwerbehindertenvertretung" gibt es dazu einige Hinweise (S. 27), gibt´s als pdf zum Herunterladen im Bereich "Infothek", kann aber auch beim zuständigen Integrationsamt bestellt werden.
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