Informationspflicht bei Altersteilzeit
Verfasst: Donnerstag 6. Juni 2019, 20:46
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem: Einem sb Kollegen wurde ein Angebot auf Altersteilzeit unterbreitet.Das Angebot ist befristet und läuft in Kürze ab. Ich bin nur Stelli und mit der Frage, ob in dem Angebot irgendwelche Bosheiten enthalten sind, überfordert. Die SBV ist demnächst wieder verfügbar und definitiv in dem Bereich erfahrener.
1. Frage: Hat die SBV ein Anrecht nach §178 (2) SGB IX über ein solches Angebot für einen Aufhebungsvertrag informiert zu werden? (Meiner Meinung nach: Ja)
2. Frage: Kann ich auf Grund der fehlenden Information die Nachholung fordern und so die Frist verlängern?
Man liest sich,
A. Friend
ich stehe gerade vor einem Problem: Einem sb Kollegen wurde ein Angebot auf Altersteilzeit unterbreitet.Das Angebot ist befristet und läuft in Kürze ab. Ich bin nur Stelli und mit der Frage, ob in dem Angebot irgendwelche Bosheiten enthalten sind, überfordert. Die SBV ist demnächst wieder verfügbar und definitiv in dem Bereich erfahrener.
1. Frage: Hat die SBV ein Anrecht nach §178 (2) SGB IX über ein solches Angebot für einen Aufhebungsvertrag informiert zu werden? (Meiner Meinung nach: Ja)
2. Frage: Kann ich auf Grund der fehlenden Information die Nachholung fordern und so die Frist verlängern?
Man liest sich,
A. Friend