Antrag nach § 152 SGB IX, Widerspruch, Klageverweisung, praktisches Handling
Verfasst: Samstag 25. Mai 2019, 10:49
Werte Mitleser,
ich bin neu im Amt und habe beim KVJS die Basic-Seminare besuchen dürfen. Sie waren allesamt sehr gewinnbringend. Das Forum wurde jeweils empfohlen. Nach einigen technischen Schwierigkeiten hat es nun endlich geklappt. Ich bin drin
Nun meine Frage an die schon erfahrenen SBVler.
Dieser Tage kam ein Arbeitskollege und bat mich, nach seinem erfolglosen Widerspruch (Widerspruchsbescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, Verweis nach § 85 SGG auf den Klageweg) um Rat. Das begehrte Ziel ist min. GdB 30. Ich habe die Arztbefunde gelesen und habe den Eindruck, dass die Ärzte alle im Sinne des Kollegen geschrieben haben. Auch die Klinik, in welcher der Kollege war, hält einen GdB von 30 für ein Minimum.
Nun habe ich ihn mit seinem Auftrag, da bereits 14 Tage der Einreichungsfrist für eine Klage (1 Monat) abgelaufen sind, an den VdK seines Bundeslandes verwiesen, da er sich das Klageverfahren selbst nicht zutraut. Er hat gleich einen Mitgliedsantrag ausgefüllt. Den habe ich mit einer kurzen Beschreibung der Sachlage (ohne Diagnose usw.) mit seinem Auftrag an den LV, KV und OV des VdK gesendet mit der Bitte, sich des Rechtsbeistandes anzunehmen und den Kollegen zu beraten, wie er weiter vorgehen kann/soll und dass sie sich mit ihm direkt austauschen sollen. Ich habe ihm hierfür alle Dokumente digitalisiert, damit er diese bei Bedarf an den VdK senden könnte.
Meine Frage ist nun, war das ok bzw. wie wärt ihr vorgegangen? Ich selbst kann ja nur an einen Rechtsbeistand verweisen, da meine rechtliche Beratungs- und Unterstützungsgrenze m. E. hier erreicht ist. Ich habe die Kürze der noch verbleibenden Frist und die Aussichtlosigkeit in den Augen des Kollegen gesehen und dachte, hier muss zügig gehandelt werden.
Ich bedanke mich für jede Meinung von erfahrenen SBVlern. Ich hoffe, dass ich das hier im Forum nun so richtig eingestellt und alle Vorgaben beachtet habe.
SBV 2018
ich bin neu im Amt und habe beim KVJS die Basic-Seminare besuchen dürfen. Sie waren allesamt sehr gewinnbringend. Das Forum wurde jeweils empfohlen. Nach einigen technischen Schwierigkeiten hat es nun endlich geklappt. Ich bin drin
Nun meine Frage an die schon erfahrenen SBVler.
Dieser Tage kam ein Arbeitskollege und bat mich, nach seinem erfolglosen Widerspruch (Widerspruchsbescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, Verweis nach § 85 SGG auf den Klageweg) um Rat. Das begehrte Ziel ist min. GdB 30. Ich habe die Arztbefunde gelesen und habe den Eindruck, dass die Ärzte alle im Sinne des Kollegen geschrieben haben. Auch die Klinik, in welcher der Kollege war, hält einen GdB von 30 für ein Minimum.
Nun habe ich ihn mit seinem Auftrag, da bereits 14 Tage der Einreichungsfrist für eine Klage (1 Monat) abgelaufen sind, an den VdK seines Bundeslandes verwiesen, da er sich das Klageverfahren selbst nicht zutraut. Er hat gleich einen Mitgliedsantrag ausgefüllt. Den habe ich mit einer kurzen Beschreibung der Sachlage (ohne Diagnose usw.) mit seinem Auftrag an den LV, KV und OV des VdK gesendet mit der Bitte, sich des Rechtsbeistandes anzunehmen und den Kollegen zu beraten, wie er weiter vorgehen kann/soll und dass sie sich mit ihm direkt austauschen sollen. Ich habe ihm hierfür alle Dokumente digitalisiert, damit er diese bei Bedarf an den VdK senden könnte.
Meine Frage ist nun, war das ok bzw. wie wärt ihr vorgegangen? Ich selbst kann ja nur an einen Rechtsbeistand verweisen, da meine rechtliche Beratungs- und Unterstützungsgrenze m. E. hier erreicht ist. Ich habe die Kürze der noch verbleibenden Frist und die Aussichtlosigkeit in den Augen des Kollegen gesehen und dachte, hier muss zügig gehandelt werden.
Ich bedanke mich für jede Meinung von erfahrenen SBVlern. Ich hoffe, dass ich das hier im Forum nun so richtig eingestellt und alle Vorgaben beachtet habe.
SBV 2018