Guten Tag,
dies ist mein erster Eintrag, und ich möchte mich bereits jetzt bei allen bedanken!
Wir sind seit kurzem erst im Amt, und da es keine Vorgänger gibt, können wir nicht auf Erfahrungswerte innerhalb unseres Unternehmens zurückgreifen.
1) Wir möchten natürlich möglichst schnell handlungsfähig sein und die entsprechenden Grundlagen lernen.
Könnt Ihr Kursanbieter empfehlen?
2) Um schnell den rechtlichen background to bekommen, würden wir gern schnell einen Kurs besuchen. Ist dies von AG zu ermöglichen? Darf er Vorgaben machen wie "ist sechs Wochen vorher anzukündigen", vor allem weil er dann auch die Buchung durchführen wird?
3) Darf ich den AG/dir Hauptschwerbehindertenvertretung um Infos du bitten, was vor unserem Amtsantritt an relevanten Vorgängen lief? Oder gibt es da eh eine Informationspflicht?
Das sind erst einmal die drängendsten Fragen
Vielen Dank!
Erste Fragen
Re: Erste Fragen
Hallo Countdoku,
willkommen im Club. Geht mir genauso. Aber ich versuch dennoch schon mal zu antworten, dann ist es für andere auch einfacher einzuhaken:
Zu 1: Den KVJS, so du im Land Baden-Württemberg aktiv bist, kann ich sehr empfehlen. Allerdings sind die Kurse sehr stark gebucht. Mein Stellvertreter und ich haben uns im Spätjahr letzten Jahres nach der Wahl gleich angemeldet und hatten großes Glück.
Zu 2: Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. "Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind."
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __179.html
Da ihr neu seid könnt ihr jederzeit die Erforderlichkeit m. E. sogar die kurzfristige begründen. Es muss im Interesse des AG liegen, dass die SBV schnell handlungsfähig ist und somit auch den AG beraten kann. Da Kurse nicht immer im voraus lange planbar sind, dürfte auch eine von euch beschriebene Ankündigungsfrist nicht immer einzuhalten sein.
Zu 3: Fragen und Anfragen ist im Arbeitsgebiet der SBV eine Grundlage. Ihr habt ein Wahlamt und eine Anfrage beim AG/bei der Stufenvertretung ist nie erlaubnispflichtig. Der AG wird künfitg euer Ansprechpartner sein, so dass diesem auch hier daran gelegen sein müsste, dass alles zügig nach eurer Amtsübernahme ins Laufen kommt.
Ich hoffe, das hilft weiter. Ergänzungen denke ich, werden noch von den alten Hasen/Häsinnen hier im Forum kommen.
SBV 2018
willkommen im Club. Geht mir genauso. Aber ich versuch dennoch schon mal zu antworten, dann ist es für andere auch einfacher einzuhaken:
Zu 1: Den KVJS, so du im Land Baden-Württemberg aktiv bist, kann ich sehr empfehlen. Allerdings sind die Kurse sehr stark gebucht. Mein Stellvertreter und ich haben uns im Spätjahr letzten Jahres nach der Wahl gleich angemeldet und hatten großes Glück.
Zu 2: Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. "Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in den Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind."
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_ ... __179.html
Da ihr neu seid könnt ihr jederzeit die Erforderlichkeit m. E. sogar die kurzfristige begründen. Es muss im Interesse des AG liegen, dass die SBV schnell handlungsfähig ist und somit auch den AG beraten kann. Da Kurse nicht immer im voraus lange planbar sind, dürfte auch eine von euch beschriebene Ankündigungsfrist nicht immer einzuhalten sein.
Zu 3: Fragen und Anfragen ist im Arbeitsgebiet der SBV eine Grundlage. Ihr habt ein Wahlamt und eine Anfrage beim AG/bei der Stufenvertretung ist nie erlaubnispflichtig. Der AG wird künfitg euer Ansprechpartner sein, so dass diesem auch hier daran gelegen sein müsste, dass alles zügig nach eurer Amtsübernahme ins Laufen kommt.
Ich hoffe, das hilft weiter. Ergänzungen denke ich, werden noch von den alten Hasen/Häsinnen hier im Forum kommen.
SBV 2018
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Erste Fragen zur Grundschulung
Hallo, vorrangige zeitliche Priorität hat Ihre Anmeldung für zeitnahe SBV-Grundschulung. Zum Schulungsanspruch für Neugewählte siehe auch Diskussion Ende 2018. Die Seminare Ihres Integrationsamts haben natürlich den Vorteil, dass Sie gleichzeitig so schon mal mit diesem in Kontakt treten können als Verbindungsperson nach § 182 SGB IX, sofern jetzt noch Restplätze für 2019 verfügbar sein sollten. Deren Kurse 2019 finden Sie in der Online-Akademie der BIH auf dieser BIH-Website.countdoku hat geschrieben:1) Wir möchten natürlich möglichst schnell handlungsfähig sein und die entsprechenden Grundlagen lernen. Könnt Ihr Kursanbieter empfehlen?
integrationsaemter.de/akademie
Neuerscheinung:
Als Schnelleinstieg geeignet ist der eben erschienene ZB-Wegweiser SGB IX (mit Überblick zum Schwerbehindertenrecht), und zur Vorbereitung auf Ihr Seminar. Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds zu bestimmten Aufgaben allerdings entgegen diesem BIH-Wegweiser 2019 erst mit über 100 schwerbehinderten Beschäftigten möglich laut FAQ – und nicht schon „ab 100“. Vergleiche zur korrekten Staffelung Diskussion vom Januar 2019.
Viele Grüße
Albin Göbel