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Zuständigkeit

Verfasst: Sonntag 20. Januar 2013, 12:30
von ralf.rose
Hallo,

mein Unternehmen unterteilt sich in 3 Betriebsteile. Nur in einem davon existiert eine SchwbV. In den anderen beiden konnte keine gebildet werden weil es dort nur jeweils 2 Schwerbehinderte Mitarbeiter gibt. Da die Betriebsteile räumlich weit von einander entfern liegen wurde in allen Betriebsteilen ein örtlicher BR gebildet. Im Anschluss daran folgte die Bildung eines GBR, da dieses ja von Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Da, gemäß Paragraph § 97 Abs. 1 S. 2 SGB IX, nur eine Schwerbehindertenvertretung existiert nimmt diese die Rechte der Gesamt-SchwbV wahr.
Nun gründete aber unser Unternehmen eine Tochtergesellschaft, in der ein Teil der Mitarbeiter nach § 613 a BGB, überging. In dieser Tochter konnte ebenfalls keine SchwbV gewählt werden da sich in ihr nur 4 Schwerbehinderte Mitarbeiter
befinden. Meine Frage: Wer ist für die Schwerbehinderten Mitarbeiter in dieser Tochter zuständig und mit welchen Beteiligungsrechten?
Es wurde, bis zum jetzigen Zeitpunkt, kein KBR gegründet.

Zuständigkeit

Verfasst: Montag 4. Februar 2013, 10:07
von Ulrich.Römer
Hallo Herr Rose,

bei den von Ihnen geschilderten betrieblichen Veränderungen sehe ich keine Möglichkeit einer eigenen SBV. Die schwerbehinderten Mitarbeiter der Tochtergesellschaft werden vom dortigen Betriebsrat mitvertreten.

Grüße
Ulrich Römer