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Bsp. für Beteiligung und Information SBV

Verfasst: Donnerstag 16. Mai 2019, 06:56
von higglty82
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin noch nicht lange SBV. Gerade dabei mich Fortzubilden, aber noch nicht weit.
Das der Arbeitgeber die SBV einbeziehen muss, informieren etc. steht im Gesetz.
Nun gab es z.B. Gespräche zur Rückkehr einer Kollegin nach langer Krankeit. (Kein BEM). Denke ich hätte dazu informiert werden sollen?

Für meinen Arbeitgeber ist SBV auch neu.
Könnt ihr Beispiele nennen, was in einem Betrieb außer Bewerbungen noch anfällt, über das die SBV unterrichtet werden soll und miteinbezogen.

Fortbildungen werden noch kommen.

Re: Bsp. für Beteiligung und Information SBV

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2019, 15:15
von matthias.günther
Hallo,
in der ZB spezial "Die Schwerbehindertenvertretung" findest Du schon einiges an Hinweisen, es gibt da den Abschnitt "Tätigkeitsfelder", der ist sehr praxisorientiert. Die Zusammenhänge werden, auch für "Einsteiger", gut dargestellt. Ergänzend dazu auch die ZB spezial "SBV Guide".