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arbeitsunfähig von Reha entlassen worden ,wie gehts jetzt weiter ! Bitte um Hilfe !

Verfasst: Montag 6. Mai 2019, 10:48
von metaller66
Hallo ,
ich hoffe hier im Form kann mir jemand weiter helfen .
Zu meinen Fall :
Männlich 47 , seit ca. 24 Jahren in einer Firma mit ca. 2800 Mitarbeitern beschäftigt .
Aktuell , Problem in der Firma , schlechte Auftragslage , wurden bereits schon Aufhebungsverträge verteilt !
Bin seit Dezember krankgeschrieben , OP Bandscheiben Prothese Hws und Arthrose an der rechten Schulter mit Verschleiß an der supraspinatus Sehne .
Jetzt nach der Reha bin ich arbeitsunfähig entlassen worden da ich meine zuletzt ausgeübt Arbeit bzw. an meinen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden kann . Es wurde ein Antrag bei Rentenversicherung auf Berufliche Reha beantragt .
Hab mich gleich nach Abschluss der Reha persönlich bei meinen Arbeitgeber gemeldet .
Wie soll ich mich jetzt verhalten :
Soll ich mich so lange krankschreiben lassen bis ich den Bescheid ( über Berufliche Reha ) von der Rentenversicherung bekomme ?
Oder soll ich mich selber nochmals beim Arbeitgeber melden , wegen einer innerbetrieblichen Umbesetzung ?
Wenn ich die Berufliche Reha bekomme , hab ich mit Sicherheit viel größer Chance auf eine besser Berufliche Zukunft in der Firma !
Habe seit 2014 GdB 20 ( angeborener Herzklappenfehler ) , jetzt wurde über die Vdk ein Erhöhungantrag auf GdB 50 gestellt da meine gesundheitliche Situation sich verschlechtert hat ( Bandscheibenprothes HSW , Schulterarthrose und Verschleiss der Supraspinatussehne , Herzklappe ist auch in der Funktion schlechter geworden ) !
Ich bitte um Euere Hilfe !
„ Sorry falls ich ins falsche Unterforum gepostet habe „

Re: arbeitsunfähig von Reha entlassen worden ,wie gehts jetzt weiter ! Bitte um Hilfe !

Verfasst: Freitag 17. Mai 2019, 09:42
von matthias.günther
Hallo,

es könnte vorsorglich parallel zur Neufeststellung des GdB vorsorglich die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, falls die Erhöhung des GdB nicht durchgeht.
Seit Dezember arbeitsunfähig - hier muss der AG ein betriebliches Eingliederungsmanagement einleiten, in diesem Zusammenhang wären auch die weiteren Einsatzmöglichkeiten im Betrieb zu klären oder ob bis zur Entscheidung der Rentenversicherung abgewartet wird.
Wenn der Arbeitgeber nichts veranlasst, einfach mal den Betriebsrat ansprechen...
Eine Hinzuziehung des Betriebsarztes im BEM könnte zur Klärung der Perspektive auch beitragen.