Probezeit - wann muss Kündigung ausgesprochen sein
Verfasst: Dienstag 23. April 2019, 09:44
Ich hätte mal wieder eine Frage zur Probezeitkündigung:
Folgender Fall:
ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wurde am 15.10.2018 mit einer 6-monatigen Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
Im Rahmen der Anhörung wurde ich als Vertrauensperson Mitte März 2019 über die geplante Probezeitkündigung angehört. Meine fristgerechte Stellungnahme zur Erhalt des Arbeitsplatzes hat die Personalstelle fristgerecht Ende März 2019 erhalten.
Mit heutiger Email wurde ich über die Beendigung des Arbeitsverhältnis mit Kündigung zum 30.04.2019 informiert. Zwischen Abgabe der Stellungnahme und der heutigen Information der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nichts mehr passiert.
Meine Frage, nachdem wohl die Kündigung erst nach dem 15.04.2019 gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen wurde:
1. Ist die Kündigung noch fristgerecht ausgesprochen, nachdem ja die Einstellung am 15.10.2018 erfolgte und somit die 6-monatige Probezeit ja dann am 14.04.2019 endete? oder läuft die Probezeit bis zum Ende des Monats April.
Ich bin der Ansicht, sofern die Kündigung nach dem 14.04.2019 ausgesprochen wurde, dass es sich nicht mehr um eine Probezeitkündigung handelt, sondern um eine ordentliche Kündigung, die der Zustimmung des Inklusionsamtes bedarf.
Danke für eine Rückmeldung
Folgender Fall:
ein schwerbehinderter Arbeitnehmer wurde am 15.10.2018 mit einer 6-monatigen Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
Im Rahmen der Anhörung wurde ich als Vertrauensperson Mitte März 2019 über die geplante Probezeitkündigung angehört. Meine fristgerechte Stellungnahme zur Erhalt des Arbeitsplatzes hat die Personalstelle fristgerecht Ende März 2019 erhalten.
Mit heutiger Email wurde ich über die Beendigung des Arbeitsverhältnis mit Kündigung zum 30.04.2019 informiert. Zwischen Abgabe der Stellungnahme und der heutigen Information der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nichts mehr passiert.
Meine Frage, nachdem wohl die Kündigung erst nach dem 15.04.2019 gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen wurde:
1. Ist die Kündigung noch fristgerecht ausgesprochen, nachdem ja die Einstellung am 15.10.2018 erfolgte und somit die 6-monatige Probezeit ja dann am 14.04.2019 endete? oder läuft die Probezeit bis zum Ende des Monats April.
Ich bin der Ansicht, sofern die Kündigung nach dem 14.04.2019 ausgesprochen wurde, dass es sich nicht mehr um eine Probezeitkündigung handelt, sondern um eine ordentliche Kündigung, die der Zustimmung des Inklusionsamtes bedarf.
Danke für eine Rückmeldung