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Mitteilungspflicht AGB

Verfasst: Donnerstag 18. April 2019, 10:49
von duke112
Hallo,

ich hatte kürzlich ein Gespräch mit einem schwerbehinderten Kollegen und den Vorgesetzten.

Nach dem Gespräch und Aufforderung meinerseits bekam ich erst schriftlich ein Auszug vom AGB ein Schreiben vom KAV.

Dieses Schreiben wurde mir vorenthalten bei diesem Gespräch !

Ich dachte das nach §178 Absatz 2 solche Sachen unverzüglich der SBV mitgeteilt werden müssen.

Meine Frage dazu:

Ist dieser Verstoss der Mitteilungspflicht gesetzlich geregelt, bzw. welche Schritte kann man dagegen einleiten ?


LG Michel