Doppelte Stimme bei KSBV-Wahl?

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jada.wasi
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Registriert: Freitag 30. März 2012, 16:30

Doppelte Stimme bei KSBV-Wahl?

Beitrag von jada.wasi »

Hallo zusammen,

im Gemeinschaftsbetrieb der GmbH A und GmbH B besteht eine örtliche SBV. Diese beiden GmbH's bestehen nur aus diesem einen Gemeinschaftsbetrieb. Hat diese bei KSBV-Wahl folglich doppeltes Stimmrecht, da sie nicht nur ein Konzernunternehmen, sondern ja alle zwei Unternehmen vertritt? Oder zählen die zwei GmbH's nur als ein Unternehmen bei der KSBV-Wahl mit nur einer Stimme ? Habe nichts gefunden in der Wahlbroschüre. Gruß Jada Wasi
albin.göbel
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Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

Doppelte Stimme bei KSBV-Wahl?

Beitrag von albin.göbel »

jada.wasi hat geschrieben:Hat diese bei KSBV-Wahl folglich doppeltes Stimmrecht, da sie nicht nur ein Konzernunternehmen, son­dern alle zwei Unternehmen vertritt?
Das BAG geht wohl in seiner um­strit­te­nen Rechtsprechung offenbar davon aus, dass bei einem (un­ter­neh­mens­über­grei­fen­den) Ge­mein­schafts­be­trieb dessen SBV immer nur einfach zäh­le - auch wenn dieser Ge­mein­schafts­be­trieb zwei oder gar mehrere Konzern-Un­ter­neh­men ­ kom­plett umfasst (BAG, 04.11.2015, 7 ABR 62/13, Rn. 3).

Dieser Siebte Senat hat sich nicht davon beeindrucken bzw. leiten lassen, dass die einzige örtl. SBV im Konzern aus einem Ge­mein­schafts­be­trieb stammt, also zwei und ­ mitnichten nur einzelnes ­ Unter­neh­men wahlrechtlich repräsentiert, und sich darüber hinweggesetzt: Setzte sich zwar wortreich mit der Gesetzeshistorie aus­ei­nan­der – ­­ aber ohne nähere Begründung zu die­ser Sonderkonstellation mit SBV im Gemeinschaftsbetrieb. ­ Ob das wohl im Sinn des "Erfinders" (Gesetzgebers) ist?

:idea: Fachschrifttum
Kritisch ­ zu ­ Recht: ­ "Anmerkung" ­ Dr. Dr. Kossens in: ZBVR online, 4/2016, Seite 4 ­ - 6, wonach unvollständige BAG-Be­grün­dung sowie "in der Begründung und im Er­geb­nis wenig überzeugend"; Prof. Düwell, Hako-BetrVG, § 59a Rn 10; LPK-SGB IX, § 180 Rn 53 am Ende; Krämer FKS-SGB IX, § 180 Rn 10 m.w.N. Demnach in Ihrer Konstellation doppeltes Stimmrecht nach Schrifttum gegen ­­ BAG, dessen Fest­stel­lungs­be­schluss ich im Ergebnis für glatte Fehl­ent­schei­dung halte; ­ a.A. ­ wohl BIH-Wahlbroschüre, ­ Seite 86, unter Verweis auf BAG v. 04.11.2015 in Endnote 217.

◾ 1 örtl. Mandat ➔ 2 überörtl. Mandate
(1 Gemeinschaftsbetrieb, aber 2 GmbH's)
Die Besonderheit ist hier wie dort, dass der einen SBV auf Betriebsebene (örtl Mandat) gleichzeitig zwei weitere Mandate ­ auf der Stufe, das heißt gesetzlich verbürgte Wahl­rech­te ­ auf der Un­ter­neh­mens­ebene, au­to­ma­tisch zufallen in Personalunion statt ei­nem­ (überörtl. Man­da­te), weil es sich eben um zwei Unternehmen handelt, die sie re­prä­sen­tiert, da sonst willkürlich und gleich­heits­wid­rig ggü. allen anderen Konzern­un­ternehmen. Dieses hat das BAG verkannt bzw ist nicht darauf eingegangen, welches wiederholt ­ stets von ei­nem Unternehmen (in der Einzahl) ­ statt korrekt von zwei Un­ter­neh­men sprach. Es handelt sich folglich zwar einerseits um eine rein be­triebs­be­zo­ge­ne ­ In­ter­es­sene­ver­tre­tung dieses einen Betriebs – aber andererseits um zwei "un­ter­neh­mens­über­grei­fen­de ­ In­ter­es­sene­ver­tre­tun­gen" dieser beiden Unternehmen je­weils ­ mit ­ "Wahlrecht" ­ (in Personalunion die­ser örtlichen SBV) iSd. § 180 Absatz 2 Satz 2 SGB IX - ent­ge­gen BAG in Rn. 26.

:?: Kennt ­­ evtl. jemand hierzu neuere Literatur bzw Beispiele aus der Praxis zu solchen ­­ gemeinsamen ­­ Betrieben meh­re­rer Unternehmen (Gemeinschaftsbetrieb) im Sinne des ­ § 1 Abs. 2 BetrVG, welche gemeinschaftlich einen Betrieb leiten, der sich über mehrere GmbH's erstreckt?

Viele Grüße
Albin Göbel
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