Eingruppierung - SBV nicht informiert
Verfasst: Montag 1. April 2019, 17:01
Hallo zusammen,
wie ich erfahren habe, wurde von Seiten der Personalabteilung in unserer Firma eine Eingruppierung für einen schwerbehinderten Kollegen festgelegt. Laut Aussage der Personalabteilung ist die Beteiligung der SBV im Vorfeld nicht erforderlich, da der Vorgang in den Betriebsausschuss zur Abstimmung kommt, an dem auch die SBV teilnimmt. Allerdings verstehe ich den §178 Absatz 2 Satz 1 SSGB IX anders, der auf die Anhörungspflicht und das Mitwirkungsrecht der SBV hinweist. Oder täusche ich mich da?
Zusätzlich bin ich mit der Eingruppierung nicht einverstanden. Der Kollege soll eine wesentlich geringere Vergütung im Gegensatz zu anderen Kollegen aus der Abteilung erhalten, da er aufgrund seiner Seh-Behinderung nicht in der Lage ist, gleichwertige Tätigkeiten zu verrichten. Gibt es hierfür eine Lösung, damit der Kollege wegen seiner Behinderung finanziell nicht benachteiligt wird?
Viele Grüße aus Bochum
Anne Dymke
wie ich erfahren habe, wurde von Seiten der Personalabteilung in unserer Firma eine Eingruppierung für einen schwerbehinderten Kollegen festgelegt. Laut Aussage der Personalabteilung ist die Beteiligung der SBV im Vorfeld nicht erforderlich, da der Vorgang in den Betriebsausschuss zur Abstimmung kommt, an dem auch die SBV teilnimmt. Allerdings verstehe ich den §178 Absatz 2 Satz 1 SSGB IX anders, der auf die Anhörungspflicht und das Mitwirkungsrecht der SBV hinweist. Oder täusche ich mich da?
Zusätzlich bin ich mit der Eingruppierung nicht einverstanden. Der Kollege soll eine wesentlich geringere Vergütung im Gegensatz zu anderen Kollegen aus der Abteilung erhalten, da er aufgrund seiner Seh-Behinderung nicht in der Lage ist, gleichwertige Tätigkeiten zu verrichten. Gibt es hierfür eine Lösung, damit der Kollege wegen seiner Behinderung finanziell nicht benachteiligt wird?
Viele Grüße aus Bochum
Anne Dymke