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Eingruppierung - SBV nicht informiert

Verfasst: Montag 1. April 2019, 17:01
von anne dymke
Hallo zusammen,

wie ich erfahren habe, wurde von Seiten der Personalabteilung in unserer Firma eine Eingruppierung für einen schwerbehinderten Kollegen festgelegt. Laut Aussage der Personalabteilung ist die Beteiligung der SBV im Vorfeld nicht erforderlich, da der Vorgang in den Betriebsausschuss zur Abstimmung kommt, an dem auch die SBV teilnimmt. Allerdings verstehe ich den §178 Absatz 2 Satz 1 SSGB IX anders, der auf die Anhörungspflicht und das Mitwirkungsrecht der SBV hinweist. Oder täusche ich mich da?

Zusätzlich bin ich mit der Eingruppierung nicht einverstanden. Der Kollege soll eine wesentlich geringere Vergütung im Gegensatz zu anderen Kollegen aus der Abteilung erhalten, da er aufgrund seiner Seh-Behinderung nicht in der Lage ist, gleichwertige Tätigkeiten zu verrichten. Gibt es hierfür eine Lösung, damit der Kollege wegen seiner Behinderung finanziell nicht benachteiligt wird?

Viele Grüße aus Bochum
Anne Dymke

Re: Eingruppierung - SBV nicht informiert

Verfasst: Dienstag 2. April 2019, 07:58
von albarracin_01
Hallo,

natürlich hast Du recht.
Kommt die Eingruppierung beim BR zur Abstimmung, dann ist die Entscheidung des AG bereits gefallen und die SBV hat keine Prüf- und Einflußmöglichkeit mehr.

Das widerspricht grundlegend dem Sinn und Zweck des § 178 Abs. 2 Satz 1, erster Halbsatz SGB IX.

Die Probleme des betroffenen AN sind aus meiner Sicht mehr als ausreichend für ein Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX, bevor derart weitreichende Entscheidungen wie zB eine Eingruppierung getroffen werden. Für Sehbehinderung gibt es eine Vielzahl an Hilfsmitteln. Auch Fragen der Arbeitsorganisation müssen geprüft werden.
Wir haben einmal den Arbeitsplatz eines sehbehinderten AN mit Hilfe des IA für 36.000€ (80% Zuschuß, weil wir die Quote erfüllen) leidensgerecht ausgestattet.

Re: Eingruppierung - SBV nicht informiert

Verfasst: Mittwoch 3. April 2019, 08:40
von anne dymke
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort.

Wie sieht es eigentlich mit einer Stellenplatzbewertung aus? Greift da auch noch der § 178 SBG IX, wenn man im Vorfeld weiß, dass die Stelle mit einem schwerbehinderten Kollegen besetzt werden soll? Leider habe ich bei meinen Recherchen nichts gefunden.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Ruhrgebiet
Anne Dymke

Re: Eingruppierung - SBV nicht informiert

Verfasst: Mittwoch 3. April 2019, 11:54
von albarracin_01
Hallo,

das Ein- und Umgruppierungsfragen bei konkreter Betroffenheit eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen natürlich voll unter § 178 Abs. 2 Satz 1 fallen, läßt sich in wirklich jedem Fachkommentar nachlesen, zB Düwell in LPK-SGB IX, § 178 Rn 37.
Auch beim Basiskommentar Feldes/Helbig/Krämer ... "Schwerbehindertenrecht", Rehwald, § 178 Rn 17 findet sich das Thema Eingruppierung als Informationstatbestand