Auflösung von mehreren Dienststelle und Zusammenfassung zu einer Einzigen
Verfasst: Montag 1. April 2019, 10:29
Als großes Unternehmen im öffentlichen Dienst mit nahezu 7000 Beschäftigten und einer bundesweiten Präsenz sah eine seit Jahren geltende Orga-Struktur die Aufgliederung in acht unabhängigen Dienststellen vor, die eigenständig Personalentscheidungen (Einstellungen, Entlassungen, Höhergruppierungen, Umsetzung, Versetzung,…) treffen konnten. Lediglich der Hauptdienstsitz des Unternehmens war zentral in Sachsen. Vor diesem Hintergrund gab es in allen acht Dienststellen örtliche Personalräte und jeweils eine SBV. Insgesamt gab es für das Gesamtunternehmen noch einen Haupt- bzw. Gesamtpersonalrat (GPR) sowie eine GSBV, die jedoch für keinerlei Personalmaßnahmen zuständig waren. Vielmehr fielen in dessen Aufgabenbereich allgemein verbindliche Dienst- und Inklusionsvereinbarungen,… .
Freigestellt für das gesamte Unternehmen waren bis zuletzt im Bereich der regionalen SBV´en 3 Kollegen und der gewählte GSBV-Vorsitzende.
Darüber hinaus noch zahlreiche ÖPR-Vertreter (überschlägig ca. 2 Mitarbeiter je Dienststelle); im GPR gab es auch die ein oder andere Freistellung, wobei in diesem Gremium wiederkehrend Vertreter mit Doppelmandaten aus dem ÖPR waren.
Durch eine umfangreiche Orga-Änderung wurden nun zum 01.09.18 alle bisherigen Dienststellen und deren Aufgabenbereiche aufgelöst und zu einer einzigen Dienststelle mit Sitz in Sachsen zusammengefasst. Auf der Grundlage eines umfangreichen juristischen Gutachtens lässt man die bisherigen örtlichen Personalräte bis zur regulären Wahl im kommenden Jahr zwar bestehen; sie haben aber fortan keinerlei Entscheidungsbefugnisse in Personalangelegenheiten mehr. Diese erfolgen nun im immer schon bestanden GPR - allerdings nach Anhörung (aber nicht entscheidungsgebunden) der ÖPR. Wie erwähnt sind die ÖPR-Äußerungen nicht bindend für den GPR. Zwar wird überlegt, dass sich im kommenden Jahr Teile der bisherigen Dienststellen verselbständigen; an den Rechten ändert dies aber nichts.
Für die SBV war es sogar so, dass im November 2018 – trotz eigentlich neuer Orga-Struktur zum 1.9.18 – auf der Basis der alten Dienststellenregionen in allen betreffenden Bundesländern regionalen Wahlen vorgenommen wurden. Da es sich eigentlich um eine Sozialwahl handelt, sollte die Wahlzeit 4 Jahre umfassen. Der Dienstherr kommt nun aber auf die Idee, dass doch im nächsten Jahr ein neuer GPR gewählt würde und sich die SBV doch der Struktur des Personalrates angleicht, auch eine bundesweite Neuwahl der SBV anstünde. Bislang waren im Rheinland 120 Wahlberechtigte; im Bundesgebiet wären es aber ca. 600. Ziel soll es dann sein, „nur“ noch eine Freistellung einzuräumen; die anderen könnte man ja im Rahmen der ständigen Hinzuziehung konsultieren. Eine Freistellung will man aber hier nicht aussprechen. Wie sieht aus Eurer Sicht die Rechtslage aus bzw. wie würdet Ihr die Rahmenbedingungen bewerten???
Freigestellt für das gesamte Unternehmen waren bis zuletzt im Bereich der regionalen SBV´en 3 Kollegen und der gewählte GSBV-Vorsitzende.
Darüber hinaus noch zahlreiche ÖPR-Vertreter (überschlägig ca. 2 Mitarbeiter je Dienststelle); im GPR gab es auch die ein oder andere Freistellung, wobei in diesem Gremium wiederkehrend Vertreter mit Doppelmandaten aus dem ÖPR waren.
Durch eine umfangreiche Orga-Änderung wurden nun zum 01.09.18 alle bisherigen Dienststellen und deren Aufgabenbereiche aufgelöst und zu einer einzigen Dienststelle mit Sitz in Sachsen zusammengefasst. Auf der Grundlage eines umfangreichen juristischen Gutachtens lässt man die bisherigen örtlichen Personalräte bis zur regulären Wahl im kommenden Jahr zwar bestehen; sie haben aber fortan keinerlei Entscheidungsbefugnisse in Personalangelegenheiten mehr. Diese erfolgen nun im immer schon bestanden GPR - allerdings nach Anhörung (aber nicht entscheidungsgebunden) der ÖPR. Wie erwähnt sind die ÖPR-Äußerungen nicht bindend für den GPR. Zwar wird überlegt, dass sich im kommenden Jahr Teile der bisherigen Dienststellen verselbständigen; an den Rechten ändert dies aber nichts.
Für die SBV war es sogar so, dass im November 2018 – trotz eigentlich neuer Orga-Struktur zum 1.9.18 – auf der Basis der alten Dienststellenregionen in allen betreffenden Bundesländern regionalen Wahlen vorgenommen wurden. Da es sich eigentlich um eine Sozialwahl handelt, sollte die Wahlzeit 4 Jahre umfassen. Der Dienstherr kommt nun aber auf die Idee, dass doch im nächsten Jahr ein neuer GPR gewählt würde und sich die SBV doch der Struktur des Personalrates angleicht, auch eine bundesweite Neuwahl der SBV anstünde. Bislang waren im Rheinland 120 Wahlberechtigte; im Bundesgebiet wären es aber ca. 600. Ziel soll es dann sein, „nur“ noch eine Freistellung einzuräumen; die anderen könnte man ja im Rahmen der ständigen Hinzuziehung konsultieren. Eine Freistellung will man aber hier nicht aussprechen. Wie sieht aus Eurer Sicht die Rechtslage aus bzw. wie würdet Ihr die Rahmenbedingungen bewerten???