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Abmahnung

Verfasst: Sonntag 9. Dezember 2012, 15:16
von Bülo
Hallo zusammen,
kann man einen Schwerbehinderten ohne SBV anzuhören abmahnen,Gibt es dazu Urteile weil nichts gefunden habe.

Ich bedanke mich für die antworten

Gruss

Bülent

Abmahnung

Verfasst: Montag 10. Dezember 2012, 08:11
von jutta.röth
Hallo zusammen,
kann man einen Schwerbehinderten ohne SBV anzuhören abmahnen,Gibt es dazu Urteile weil nichts gefunden habe.

Ich bedanke mich für die antworten

Gruss

Bülent
Hallo Herr Özkan,
das ist im SBG 9 § 95 Abs. 2 genau geregelt.
Gruß Jutta Röth

Abmahnung

Verfasst: Dienstag 11. Dezember 2012, 14:58
von Ulrich.Römer
... im Ergebnis also nein, die SBV muss unterrichtet und angehört werden. Ansonsten könnte es sogar eine Ordnungswidrigkeit nach § 156 Absatz 1 Nr. 9 SGB IX sein und den Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro kosten.

Unabhängig davon stellt sich die Frage wie eine SBV präventiv im Sinne des § 84 Absatz 1 SGB IX ohne entsprechende Informationen sinnvoll tätig werden kann. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer eine Fehlverhalten aufzeigen und klären wie er sich zukünftig verhalten soll. Allein schon deshalb sollte der Arbeitgeber die SBV unbedingt informieren damit sie dabei unterstützen kann.

Grüße
Ulrich Römer

Abmahnung und SBV-Beteiligung

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2012, 15:46
von albin.göbel
bülent.özkan hat geschrieben:Gibt es dazu Urteile?
...ja, zu dieser Rechtsfrage gibt`s Fachliteratur und höchstrichterliche Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts wie folgt:

"'Angelegenheiten' im Sinne von § 95 Absatz 2 Satz 1 SGB IX sind u.a. personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, Ein- oder Umgruppierungen, Abmahnungen und Kündigungen."
BAG, 17.08.2010, 9 ABR 83/09, Rn. 15



Viele Grüße
Albin Göbel

Abmahnung und SBV-Beteiligung

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2012, 19:20
von Bülo
Ich bedanke mich für die Antworten.

Und Wünsche allen Frohe Weihnachten...

Abmahnung

Verfasst: Freitag 28. Dezember 2012, 07:50
von marco.steinbach
Hallo,
mit einer Abmahnung kann der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten beanstanden (Rüge) und zugleich erklären, dass im Wiederholungsfalle Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind (Warnfunktion).
Nicht nur kündigungsberechtigte Personen können die Abmahnung aussprechen, sondern alle Mitarbeiter, die befugt sind, verbindliche Anweisungen zu erteilen.
Die Abmahnung muss nicht schriftlich ergehen, obwohl dies schon aus Beweisgründen die Regel ist.
Die Abmahnung gehört zu den Entscheidungen, vor denen der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung gem. § 95 Abs. 2 SGB IX hören muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Marco Steinbach


AW: Abmahnung

Verfasst: Donnerstag 14. August 2014, 23:18
von lothar.schneider
... im Ergebnis also nein, die SBV muss unterrichtet und angehört werden. Ansonsten könnte es sogar eine Ordnungswidrigkeit nach § 156 Absatz 1 Nr. 9 SGB IX sein und den Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro kosten.
Das ist ja interessant. Ich habe im Moment einen ähnlichen Fall. 3 Abmahnungen, ohne Information der SBV!

AG räumte Fehler ein, sieht aber keinen Grund die Abmahnungen zurück zu nehmen.

Meine Frage dazu: sind die Abmahnungen in diesem Falle arbeitsrechtlich nicht sowieso gegenstandslos?

Gruß
Lothar Schneider

AW: Abmahnung

Verfasst: Dienstag 19. August 2014, 08:53
von albarracin_01
Hallo,

diese Abmahnungen sind in der Tat gegenstandslos, da mit schwerem Formfehler behaftet.
Deswegen sollte man auch jetzt (wie sonst auch bei unberechtigten Abmahnungen) ggü. dem AG gar nichts tun, um nicht dem AG die Gelegenheit zur "Nachbesserung" zu geben.
Der AN sollte sich lediglich die Gründe der Rechtswidrigkeit notieren - ggfs. mit einer Bestätigung der SBV, daß sie nicht angehört wurde - um die Rechtswidrigkeit geltend machen zu können, falls der AG die Abmahnung irgendwann mal "verwenden" will.

&Tschüß
Albarracin

AW: Abmahnung

Verfasst: Dienstag 19. August 2014, 11:22
von CVedder
Zunächst ist der § 95 SGB IX die richtige Rechtsgrundlage. Mit dem BAG http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... n&nr=14713 wurde auch klar gestellt, dass Abmahnungen darunter fallen. Soweit einmal vorneweg. Die Abmahnungen wegen fehlender Information der SBV aber als gegenstandslos zu betrachten halte ich für gewagt und falsch.

Hierzu in Auszügen Zitat aus dem Kommentar von Knittel:
„Insofern sind die Beteiligungsrechte der SBV nach § 95 SGB IX nicht als echte Mitbestimmungsrechte ausgestaltet, sondern als Anhörungsrecht; der SBV soll insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Privatrechtliche Sanktionen wie die Unwirksamkeit der Maßnahme sind bei Unterlassung der Anhörung und Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung nicht vorgesehen. Denn es fehlt eine dem § 102 Absatz 1 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz entsprechende Unwirksamkeitsregelung.“

Gruß Christian Vedder

AW: Abmahnung

Verfasst: Mittwoch 20. August 2014, 20:27
von lothar.schneider
Hallo albarrach,

genau so werden wir verfahren. Sollte der AG die Abmahnungen für eine Kündigung verwenden,
werden wir arbeitsgerichtliche Schritte erwägen.

Hatten heute Gespräch mit AG und dessen SBV .... war ganz konstruktiv. Nun warten wir ab,
wie sich das weiterentwickelt.

Danke für eure Antworten
Lothar