Seite 1 von 1

Angabe der Erkrankung

Verfasst: Dienstag 19. März 2019, 17:10
von sbv56123
Hallo Zusammen,
auf unserer Online-Bewerbermaske erscheint zur Abfrage nach dem GdB und/oder Gleichstellung auch ein freies Textfeld. Ein Hinweistext lautet wie folgt:

"Wenn Sie uns eine bestehende Schwerbehinderung mitteilen möchten, die für ihre angestrebte Stelle relevant ist, tragen Sie den Grad der Behinderung und eventuell die Art ihrer Behinderung bitte hier mit."

Ist eine solche Abfrage rechtens? Die Vorlage hat die Entwicklerfirma vorgegeben, kann aber auf Wunsch des Arbeitgebers (hier Behörde) geändert werden. Mir wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Angabe ja freiwillig ist.
Benötige hierzu Argumente und Rechtsgrundlagen um diesen Text und das Zusatzfeld entfernen zu lassen.

AW: Frage nach Behinderungsart?

Verfasst: Dienstag 19. März 2019, 18:00
von albin.göbel
"auf unserer Online-Bewerbermaske er­scheint zur Abfrage nach GdB und/oder Gleich­stel­lung auch ein freies Textfeld."

Hallo, könnten Sie evt. "Schnappschuss". (Screenshot erstellen = Taste Alt+Druck) dieser Bewerbermaske hochladen, damit man sich ein genaueres ­ "Bild" über alle Abfragen von dieser ­ Bundesbehörde im ­ Zusammenhang mit SB ­ machen kann ? (ohne Behördennamen). ­­ Wurde der PR und/oder die SBV ­­ vor der Freischaltung dieses Online-Formulars beteiligt? Wenn ich den im Wortlaut zitierten Hinweistext anschaue, scheint diese Entwicklerfirma auch mit deutscher ­ Grammatik nicht so ganz "vertraut" zu sein, ­ bzw. damit auf "Kriegsfuß" zu stehen ("mit" statt "ein")?

Diese Frage nach "Art der Behinderung" hat m.E. grds. nichts in solchen Web­for­mularen zu suchen nach ­ § 26 Absatz 8 Satz 2 BDSG neu bzw. der EU-DSGVO, zumal daraus bekanntlich ohnehin nicht zwingend kon­kre­te Ein­schrän­kun­gen ab­leit­bar sind. Zu der Begrenzung bei dem Fragerecht im Be­schäf­tig­ten­da­ten­schutz­recht vergl. Düwell in LPK-SGB IX, § 168 Rn. 31 mwN. Vergl. sinn­ge­mäß auch PM von Prof. Dr. Petri vom 15.07.2016 zum Umgang mit Gesundheitsdaten bzw mit Diagnosen = Art der Behinderung. Dies besagt per se weder was über den GdB noch über etwaige Einschränkungen für einen bestimmten Dienstposten.

TIPP Hier topp-aktuelle Kurzmeldung zu unzulässigen Fragen im Zu­sam­men­hang mit der ­ Einstellung, ­ herausgegeben von Bundes-Antidiskriminierungsstelle ­ 2019. Zu ­ "Fragerechten" des Arbeitgebers vgl. ausführlich auch ­ Diskussion ­ aus 2016 m.w.N. und ­ Urteilsübersicht aus 2012.

Fachschrifttum aktuell
Vergl. zu alledem auch grundlegend Prof. Düwell LPK-SGB IX, 5. Aufl. 2019, § 168 Rn. 22 – 29, mit zahlreichen Nachweisen sowie Beispielen.

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: Angabe der Erkrankung

Verfasst: Donnerstag 21. März 2019, 13:54
von sbv56123
Frage schwb Bewerbermaske.PNG
Frage schwb Bewerbermaske.PNG (31.67 KiB) 5860 mal betrachtet
Hallo,
ich hoffe der Anhang ist lesbar.
Was noch zu erwähnen ist: Die Personalstelle gibt an, dass die Fragen freiwillig sind und die Angaben nötig sind um schwerbehinderte Bewerber/innen entsprechend zu unterstützen (aus Fürsorgegründen).

Bei der Vorstellung des "Bewerbermanagements" wurde von der SBV darauf hingewiesen die Frage nach Erkrankungen zu unterlassen. Dies wurde auch zugesagt. Aufgrund meiner Nachprüfung hat sich allerdings ergeben, dass eine Änderung nicht erfolgt ist. Mittlerweile hat in der Personalstellenleitung ein Wechsel stattgefunden und nun soll der Text beibehalten werden.
In der Online-Bewerber-Maske ist dies eine Pflichtangabe.
mfg