wer MUSS im BEM Gespräch dabei sein?
Verfasst: Freitag 15. März 2019, 12:22
wenn der Arbeitgeber eine gültige BEM-Dienstvereinbarung hat, MUSS dann jemand aus den darin benannten Personen (PR, SBV, externer Experte) beim BEM Gespräch dabei sein?
Was ist, wenn der erkrankte Arbeitnehmer mit den in der DV gelisteten Personen nicht einverstanden ist (mangelndes Vertrauen).
Ist es möglich, andere, als die in der DV genannten Personen hinzuzuziehen? Eine/n ANDERE/N Vertreter/in des PR, eine/n ANDEREN externen Experten?
Grundlage ist ja das Vertrauen und manchmal geht das mit bestimmten Menschen nicht. Oder ist man denen "hilfslos" ausgeliefert?
Finde im Gesetz hierzu keine Klarheit, wäre für Tipps überaus dankbar.
Was ist, wenn der erkrankte Arbeitnehmer mit den in der DV gelisteten Personen nicht einverstanden ist (mangelndes Vertrauen).
Ist es möglich, andere, als die in der DV genannten Personen hinzuzuziehen? Eine/n ANDERE/N Vertreter/in des PR, eine/n ANDEREN externen Experten?
Grundlage ist ja das Vertrauen und manchmal geht das mit bestimmten Menschen nicht. Oder ist man denen "hilfslos" ausgeliefert?
Finde im Gesetz hierzu keine Klarheit, wäre für Tipps überaus dankbar.