Guten Morgen Zusammen mich fragte eine Bekannte folgendes.
Sie hat 30 GDB aber keine Gleichstellung, ob sie auch vom SGB IX geschützt wäre.
Gleichstellung
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: GdB 30 ohne Gleichstellung
Das "Schwerbehindertenrecht" im Teil 3 vom SGB IX ist bei einem GdB von 30 ohne Gleichstellung grds nicht anwendbar folglich zB auch nicht aktiv wahlberechtigt. Der allgemeine Teil 1 des SGB IX, sowie z.B. das AGG hingegen schon, soweit dort von "Behinderung" die Rede ist. Vgl. auch die Diskussion vom Januar 2019.
Viele Grüße
Albin Göbel
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Gleichstellung
Danke dir für die Antwort Albin Göbel,ich war mir nicht ganz sicher
Re: Gleichstellung
Hallo, habe gleichstellung der Arbeitsagentur genehmigt bekommen. Wie finde ich jetzt Arbeit? Gruß