jada.wasi hat geschrieben:Dort war er schon mal beschäftigt vor ca. sechs Jahren auf ähnlicher Stelle. Dabei geht es um eine sog. sachgrundlos befristete Stelle. Ist zwar fachlich sehr gut geeignet, aber Befristung nicht möglich wg. der Vorbeschäftigung.
Hallo Jada Wasi,
die konkrete Stellenausschreibung ist grds. das "Maß aller Dinge" laut Rechtsprechung und Fachschrifttum (vgl
Düwell, LPK-SGB IX, § 165 Rdnr. 9). Wurde dort sinngemäß angegeben, wonach eine befristete Stelle ohne Sachgrund nach § 14 Abs.
2 TzBfG, so würde dieser Bewerber offenbar das
Anforderungsprofil der Ausschreibung nicht erfüllen. Demnach wäre in solchen Fällen m.E. ausnahmsweise kein Vorstellungsgespräch nötig trotz "fachlicher Eignung" entgegen Wortlaut des §
165 SGB IX*) Siehe hierzu auch
Diskussion aus 2018 zur Stellenausschreibung m.w.N.
Der vom
DGB und vielen anderen harsch kritisierte "Zick-Zack-Kurs" des Siebten Senats des
BAG vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09, der sich als "Ersatzgesetzgeber" versuchte, wonach
schon nach 3 Jahren sachgrundlos befristet werden könne, ist "Rechtsgeschichte", da klar verfassungswidrig laut
BVerfG vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14 – mit lesenswerter
Anmerkung von Dr. Frieling, jurisPR-ArbR 30/2018 Anm. 1 (
BVerfGE, 22. Juni 2018, BGBl. I S. 882). Die Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2011 wurde massiv
kritisiert wg.
"methodisch verfehlter 'Auslegung' des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch das BAG". Zahlreiche
Instanzengerichte entschieden auch zwischen 2011 und 2018 anders als das BAG und verweigerten diesem die
Gefolgschaft unter Berufung auf den klaren Gesetzeswortlaut des § 14 Absatz 2 Satz
2 TzBfG und den
Gesetzesmaterialien. Das
LAG BW, 26.09.2013, 6 Sa 28/13, II.2 b (6) monierte zudem, dass dieser Siebte Senat trotz der Divergenz zu
BAG, 13.05.2004, 2 AZR 426/03, B.I.3, Rn. 18/19,
29 ungefragt vom Zweiten Senat abgewichen sei - entgegen § 45 Absatz
3 ArbGG (erneute Befristung nach ca. 4 ½ Jahren)
Nächste Runde zum Thema „Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung“ ist eingeläutet:
BAG, 7 AZR 452/17, 21.08.2019 mit
Vorbericht.
Viele Grüße
Albin Göbel
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*) Aber warum setzt sich SBV nicht für die unbefristete Einstellung dieses leistungsstarken Bewerbers ein? Das hat ja "sogar" die SBV bei
Amazon geschafft ...