Hallo ans Forum,
mein AG tut sich etwas schwer, was Begehungen oder auch Gefährdungsbeurteilungen angeht. Genauer gesagt die Teilnahme der SBV daran.
Stimmt es, dass ich nur dann bei Begehungen oder auch Gefährdungsbeurteilungen dabei sein kann, wenn dort auch Mitarbeiter einen GdB oder eine Gleichstellung haben? Welche Gesetzestexte finden dort Anwendung?
LG Heike
Teilnahme an Begehungen /Gefährdungsbeurteilungen
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Teilnahme an Betriebsbegehungen?
Zur "Besichtigung" nach § 89 Absatz 2 BetrVG siehe Diskussion aus 2015 mit Fachbeiträgen und Quellen. Diese Hinzuziehung der SBV zur Betriebsbegehung (Besichtigung) kann durchaus als sachgerecht bzw. sinnvoll angesehen werden, ist aber bislang (anders als die Teilnahme an ASA-Sitzungen) gesetzlich nicht normiert. Dies besonders dann, wenn die SBV spezielle Fachsseminare zur Arbeits(platz)gestaltung besucht hat. Denn Ziel derartiger Schulungen ist es, die SBV in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und Anregungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung in ihren Betrieben und Dienststellen zu geben, dafür einen Blick zu bekommen. Jedenfalls ist die SBV zumindest von dem Ergebnis incl. Niederschrift zu unterrichten, soweit Arbeitsplätze sbM betroffen sind. Siehe auch Antwort in KomNet zur Frage der SBV-Teilnahme an Betriebsbegehung.Heike hat geschrieben:Welche Gesetzestexte?
Diese Kurse werden von praxiserfahrenen Ingenieuren (Technische Berater) der InÄ gehalten. Jede VP sollte grds. einen derartigen Fachkurs besuchen.
Zur Gefährdungsbeurteilung vergl. auch Diskussion aus 2015 und hier. Rechte auf Mitbestimmung des BR und PR bei der Entscheidung über die Methoden der Gefährdungsbeurteilungen sind teils höchst unterschiedlich ausgestaltet laut BAG und BVerwG. Die Gefährdungsbeurteilungen sind zu dokumentieren. Gesetzliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeit mit Übersichten und Kurzbeschreibungen anerkannter Beurteilungsverfahren finden Sie bei ergo-oline. Zur "zwingenden Mitwirkung der SBV bei der Gefährdungsbeurteilung" sbM siehe Georgi, Fachbeitrag 16 | 2008 auf reha-recht.Heike hat geschrieben:Gefährdungsbeurteilungen?
Viele Grüße
Albin Göbel